Seit dem Jahr 2022 verbietet die Polizei Berlin auf Veranstaltungen zum 8. und 9. Mai das Zeigen von russischen und sowjetischen Symbolen, Fahnen, Musikstücken und Buchstaben. Am 19. Mai hat der Verhandlungstermin für die Klage der DKP Berlin gegen die „Allgemeinverfügung der Berliner Polizei vom 3. Mai 2023“ vor dem Verwaltungsgericht Berlin stattgefunden. Die Klage rügt die verfassungswidrigen und unverhältnismäßigen Eingriffe in Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit. UZ sprach mit dem Kläger und ehemaligen Landesvorsitzenden der DKP Berlin, Stefan Natke, über das Verfahren.
UZ: Am 19. Mai hat die mündliche Verhandlung zur Klage der DKP Berlin gegen die Auflagen der Berliner Polizei für die Gedenkveranstaltungen am 8. und 9. Mai stattgefunden. Du trittst in diesem Verfahren als Kläger auf. Welche politischen Ziele verfolgt ihr mit der Klage und welchen juristischen Hebel habt ihr gefunden?
Stefan Natke: Wir wollen die beschämenden und unverhältnismäßigen Verbote kippen, mit denen die Berliner Polizei seit Jahren gegen die Symbole und Flaggen der Befreier vorgeht. Trotz des enormen Blutzolls der Roten Armee, trotz der 27 Millionen von den deutschen Faschisten ermordeten Sowjetbürger und trotz der gewaltigen Leistung der Sowjetsoldaten zur Befreiung Europas sollen sie ausgerechnet am 8. und 9. Mai unsichtbar gemacht werden. Ich habe diese Klage bereits im Jahr 2024 eingereicht. In den Jahren zuvor waren unsere Eilanträge und Widersprüche gegen die Auflagen immer wieder abgelehnt worden. Auf Anraten meines Anwaltes Tobias Krenzel habe ich mich dann dazu entschieden, eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage gegen das Land Berlin und die Berliner Polizei einzureichen.
UZ: Fortsetzungsfeststellungsklage? Das klingt kompliziert …
Stefan Natke: Das ist natürlich ein Begriff aus dem deutschen Jura-Gemenge. Mit so einer Klage soll festgestellt werden, dass fortsetzend etwas geschehen ist, was nicht rechtens ist. Im konkreten Fall möchte ich im Nachhinein geklärt haben, dass diese Auflagen seit dem Jahr 2022 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit auch rechtswidrig sind.
UZ: Wie hat denn die Gegenseite argumentiert? Warum sollte es nach Ansicht des Staates rechtmäßig sein, die Symbole der Befreier zu verbieten?
Stefan Natke: Die Oberregierungsrätin, die das Land Berlin und die Polizei Berlin vertritt, hat einen großen Fehler gemacht. Sie stützt die polizeilichen Auflagen auf eine Spekulation und nicht auf empirischen Nachweis. Kurz zusammengefasst sagt sie: Das Zeigen der Sowjetfahne und anderer sowjetischer Symbole sei eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, weil es auf einige Menschen provozierend wirken könnte. Es sei nicht ausgeschlossen, dass es zu Auseinandersetzungen kommt. Das konnte ich leicht entkräften. Schließlich führen wir unsere Gedenkveranstaltung schon seit mehr als zehn Jahren durch. Es kam in dieser Zeit nie zu Problemen oder Gewalttaten.

Die Oberregierungsrätin entgegnete, dass es im Jahr 2022 zu einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine gekommen sei, der alles ändere. Man könne – so ihr Argument – bei der Bewertung von historischen Ereignissen wie dem 8. Mai nicht stehen bleiben. Man müsse mit der Zeit gehen.
An der Stelle ist mir dann auch der Kragen geplatzt. Ich habe gesagt: Was Sie da machen, ist schlicht themenfremd. In der Anmeldung für unsere Veranstaltung steht: Wir ehren die Sowjetsoldaten der Roten Armee, die für unsere Freiheit gekämpft haben. Am Tag der Befreiung und am Tag des Sieges feiern wir mit ihnen und ihren Nachkommen. Und dann muss man auch die Symbole der Sieger zeigen können.
Ich habe sie natürlich auch gefragt, ob jetzt auch die Flaggen Israels und der USA auf Veranstaltungen verboten werden. Schließlich gibt es ja einen offensichtlichen und gut dokumentierten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg dieser beiden Staaten gegen den Iran. Witzigerweise meinte sie dazu, das Thema gehöre nicht in diese Verhandlung. Da gibt es also interessante Unterschiede in den Maßstäben.
UZ: Ließe sich das Argument, dass das Zeigen von Sowjetsymbolen als Provokation aufgefasst werden könnte, nicht gegen alle Demonstrationen und Meinungsäußerungen ins Feld führen? Irgendwer fühlt sich ja immer provoziert …
Stefan Natke: Ja, und vor allen Dingen gibt es keinen Nachweis für die befürchteten Ausschreitungen. Wenn es das Ziel gewesen sein soll, tumultartige Szenen zu verhindern, dann wurde genau das Gegenteil erreicht. Schließlich sind es ja gerade die Auflagen, die dazu führen, dass das ganze Gelände abgesperrt wird und dass Denunzianten unterwegs sind, die schauen, wer einen Sowjetstern oder ein Georgsband trägt, wer welche Lieder singt und so weiter. Die unverhältnismäßige martialische Polizeipräsenz nimmt dem Gedenken die Würde. Menschen werden an den Eingängen drangsaliert. Ich erinnere mich an einen alten ehemaligen jugoslawischen Partisanen. Der kam mit seiner Uniform und der Sowjetflagge zum Ehrenmal am Tiergarten. Die Polizei verhöhnte ihn und schickte ihn weg.
Das alles sind echte und nachweisbare Provokationen! Ebenso die ukrainischen Staatsflaggen, die geschwenkt werden dürfen, während die Flagge der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik verboten ist. Wir sind uns bewusst, dass in der Roten Armee auch bis zu einem Drittel Ukrainer gekämpft haben und wir gedenken ihrer. Aber ihre Fahnen und Symbole – die eben nicht diejenigen des heutigen ukrainischen Staates sind – dürfen wir nicht zeigen.
UZ: Wie hast du die Richterin wahrgenommen?
Stefan Natke: Die Richterin hat sehr aufmerksam zugehört. Wir haben rund zwei Stunden verhandelt und hatten Gelegenheit, unsere Argumente darzulegen. Wobei es natürlich noch mehr zu sagen gegeben hätte. Weil uns die Zeit ausging, habe ich ihr noch einen USB-Stick mit Fotografien übergeben. Auf diesen Bildern ist zu sehen, wie Personen in den vergangenen Jahren drangsaliert und gedemütigt worden sind.
UZ: Nach der Verhandlung wollte sich die Richterin mit ihrem Urteil Zeit lassen. Es soll schriftlich ergehen und liegt zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe von UZ noch nicht vor. Unabhängig davon, wie es ausgeht: Hast du den Eindruck, dass es mit der Klage gelungen ist, das Vorgehen der Polizei zu dokumentieren und ins öffentliche Bewusstsein zu rufen?
Stefan Natke: Auf jeden Fall! Die Verhandlung hat uns dabei geholfen, den Fall in die Öffentlichkeit zu bringen. Der Saal im Gericht war zu klein, um alle Unterstützerinnen und Unterstützer aufzunehmen. Hinzu kommt, dass neben der UZ auch andere Zeitungen und Medien berichtet haben. Unser Prozess wurde unter anderem vom „nd“, von der „jungen Welt“ und auch auf RT begleitet. Ich freue mich, dass das gelungen ist und gehe davon aus, dass das Thema noch weiter Kreise ziehen wird.
UZ: Kehren wir noch einmal auf die juristische Ebene zurück. Angenommen, die Klage wird zurückgewiesen. Ist dann das Ende der Fahnenstange erreicht?
Stefan Natke: Es geht auf alle Fälle weiter. „Sich fügen heißt lügen“, wusste schon Erich Mühsam. Es gibt für uns also gar keine andere Option, als weiterzumachen. Wir können nicht zulassen, dass sich das Unrecht durchsetzt. Aber erst mal warten wir ab, wie es ausgeht. Wenn sich die Richterin die Argumente tatsächlich noch einmal durch den Kopf gehen lässt, könnte am Ende ein Urteil zu unseren Gunsten stehen. Das wäre zumindest zu erwarten, wenn alles mit rechten Dingen zugeht. In Anbetracht der bürgerlichen Klassenjustiz wäre es aber naiv, einen allzu optimistischen Blick in die Glaskugel zu werfen.









