Zum Tarifvertrag Arbeitszeit bei der Post

Freiwillig flexibler?

Tim Laumann

Aus dem Nichts erreichte die Kolleginnen und Kollegen der Post die Information, dass für sie ab nun ein neuer Tarifvertrag Arbeitszeit gilt. In den seit Sommer 2023 stattfindenden Verhandlungen über die Neugestaltung der Arbeitszeit haben die ver.di-Verhandlungskomission und die Deutsche Post AG mehrere Vereinbarungen getroffen.

Zuerst wurde der Ausschluss betriebsbedingter Änderungs- und Beendigungskündigungen bis März 2027 verlängert, der entsprechende Schutztarifvertrag gilt weiter. Das fiel angesichts der starken Personalknappheit auch der Deutschen Post nicht schwer. Der Ausschluss von Fremdvergaben ganzer Bezirke im Brief- und Paketbereich wird bis Juni 2026 fortgeschrieben. Die Deutsche Post verhandelte allerdings für Sonderkündigungsrechte zum Juni 2024 und Juni 2025. Begründet wurde das mit Unsicherheiten, die sich aus der Novellierung des Postgesetzes ergäben.

Dem gerade erschienenen Referentenentwurf zum Postgesetz zufolge dürfte die Post diese fälschlicherweise als „Notausgänge“ bezeichneten Kündigungsrechte nutzen. Der Referentenentwurf sieht vor, dass Subunternehmen bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden müssen und dort auf Fachkunde, Zuverlässigkeit und die gesetzlichen Mindeststandards hin geprüft werden sollen. Die Einhaltung der Vorgaben würde dann „stichprobenartig“ überprüft.

Damit könnten die getroffenen Vereinbarung problemlos unterlaufen werden. Dass der Schutz im Sommer auslaufen soll, ist ein weiterer taktischer Gewinn für die Post. Denn im Sommerloch sind die Postmengen traditionell gering. Wollen sich die Beschäftigten dagegen wehren, dann könnten Streikaktionen – wie schon im Kampf gegen die Ausgliederung der DHL Delivery 2015 – von der Post AG ausgesessen werden. Darüber hinaus erschwert die politische Sommerpause selbst den geringen politischen Druck, zu dem die Gewerkschaften ohne Arbeitskampf gegenüber der Regierung in der Lage sind.

Als größter Bestandteil der Vereinbarungen zwischen ver.di und Deutsche Post AG wird der „Tarifvertrag Arbeitszeit“ gesehen. Zunächst wird in diesem ein spätestes Arbeitsende festgelegt. Bisher gilt die gesetzliche Regelung einer Maximalarbeitszeit von 10,45 Stunden, was die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden (§ 3 ArbZG) und die für diese Arbeitszeit vorgeschriebenen Pausen von 45 Minuten (§ 4 ArbZG) umfasst. Tatsächlich stehen die Kolleginnen und Kollegen, gerade Azubis und Neueingestellte, ohne unbefristeten Vertrag unter Druck. Sie sind abhängig von den Arbeitsbewertungen vor Ort und überschreiten deshalb diese Höchstarbeitszeit. An Orten mit sehr hohem Postaufkommen kommen auch ältere Kolleginnen und Kollegen häufig früher zur Arbeit, weil sie die Sortierung sonst nicht in der Dienstzeit vor dem „Ausrücken“ zur Zustellung schaffen.

In beiden Fällen ist mit der tariflichen Regelung nicht viel gewonnen. Denn die Strategie der Post ist es, die „Schuld“ bei Verstößen gegen die Arbeitszeitregelungen auf die Arbeiter abzuwälzen. Geholfen werden kann auf der Ebene des Tarifvertrags nur durch eine erweiterte Mitbestimmung: Zu frühes Kommen oder zu spätes Einrücken wird ja nicht praktiziert, weil die Kollegen das so gerne wollen, sondern weil Bezirke und Postmengen sonst nicht zu bewältigen sind und Arbeitsplatzverlust oder Stress drohen. Hier helfen gegen die Post durchgesetzte kleinere Bezirke und deren mitbestimmte Bemessung.

Die zentrale Neuerung ist die „Rufbereitschaft“, die bisher ausgeschlossen war. Schon vorher war es so, dass man gefragt werden konnte, ob man auf seine freien Tage verzichten wolle. Diese Art der „Freiwilligkeit“ ist eine Farce, wenn sie mit einer unsicheren Stellung einhergeht, da die Kolleginnen und Kollegen auf ihren Job angewiesen sind. Mit der „freiwilligen“ Rufbereitschaft geht die Post nun einen weiteren Schritt in Richtung Flexibilisierung: Die Beschäftigten verpflichten sich damit, zur Verfügung zu stehen, und können dann bis zu einer Stunde nach Dienstbeginn an- und reingerufen werden.

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"Freiwillig flexibler?", UZ vom 8. Dezember 2023



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