Geltungsbereiche

Von UZ

IG Metall und ver.di schließen Kooperationsvereinbarung für die Kontraktlogistik

„Die Verbesserung der Arbeits- und Entgeltbedingungen für die Beschäftigten in der Kontraktlogistik“ ist nach Angaben von ver.di und der IG Metall das Ziel einer Kooperationsvereinbarung, die die beiden Gewerkschaften geschlossen haben, um Zuständigkeiten und damit die Geltungsbereiche für Tarifverträge für die Beschäftigten in der Kontraktlogistik zu regeln.

Beschäftigte der Logistik werden im Regelfall von ver.di organisiert. Unklar sind die Zuständigkeiten dort, wo die Logistik Teil von Industrieunternehmen war und ausgelagert wurde. Die Tarifverträge für die Logistikbranche gehören auch aufgrund eines schlechten Organisationsgrades zu den niedrigeren.

So streiken beispielsweise die Kolleginnen und Kollegen beim Online-Händler Amazon für einen Tarifvertrag nach den Konditionen des Einzel- und Versandhandels, weil Amazon sich an den deutlich schlechter bezahlten Abschlüssen in der Logistikbranche orientiert.

Konkrete Festlegungen sind für die Branchen Automobilindustrie und Fahrzeugbau, Stahlindustrie, Luft- und Raumfahrtindustrie sowie den Schiffbau vereinbart worden. „Gemeinsam wollen wir dem Missbrauch von Werkverträgen entgegentreten und faire Bezahlung sowie gute Arbeitsbedingungen im Bereich der Kontraktlogistik und darüber hinaus sicherstellen“, sagte der IG Metall-Vorsitzende Jörg Hofmann laut einer gemeinsamen Presseerklärung von ver.di und IG Metall.

Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske wird mit den Worten zitiert: „Mit den vereinbarten Kriterien über die Organisationszuständigkeit haben wir die Geltungsbereiche von Tarifverträgen und Verantwortlichkeiten für die betriebliche Betreuung von Betriebsräten und Mitgliedern festgelegt. Wir stärken damit die Gestaltungskraft für beide Gewerkschaften. Klare Zuständigkeiten sind zugleich eine gute Grundlage für eine Kooperation, die in Zukunft immer wichtiger wird.“

Beide Vorsitzende erklärten zudem, die Anforderungen an Gewerkschaften im Zusammenhang mit Digitalisierung und neuen Formen der Produktionsorganisation „gemeinsam innerhalb des DGB lösen“ zu wollen.UZ

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"Geltungsbereiche", UZ vom 15. Januar 2016



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