Deutschland nimmt Stellung zum Vorwurf „Beihilfe zum Völkermord“

Heuchelei in Den Haag

Den Haag, Internationaler Gerichtshof (IGH), 9. April 2024: Anhörungstermin der von Nicaragua der Komplizenschaft am Völkermord in Gaza angeklagten Bundesrepublik Deutschland. Zwischen Beginn um 10.00 Uhr und Ende um 12.00 Uhr zwei Stunden voller Heuchelei und Doppelzüngigkeit.

Deutschland sei schon wegen seiner Geschichte zu einem besonderen Garanten des Völkerrechts geworden, „Freund des Gerichtshofs und überzeugter Befürworter der friedlichen Beilegung internationaler Streitigkeiten“, stets bemüht, den friedlichen Ausgleich zwischen Palästinensern und Israelis herbeizuführen. Waffenlieferungen in dreistelliger Millionenhöhe? Ja, aber das seien zu 98 Prozent Waffen, die nicht für den Kriegseinsatz bestimmt waren, der Rest nur Übungspatronen und Treibstoff.

Choreografiert wurde alles von der Chef-Völkerrechtlerin im Berliner Außenamt und Ex-Vizepräsidentin des Bundesnachrichtendienstes, Tania Freiin von Uslar-Gleichen. Getreu der aktuellen Herrenreiterattitüde deutscher Außenpolitik sprach Uslar-Gleichen Nicaragua die Fähigkeit ab, überhaupt „richtig zu begreifen“, worum es gehe, „vielmehr hat es sich beeilt, diesen Fall vor den Gerichtshof zu bringen, und zwar auf der Grundlage der fadenscheinigsten Beweise“.

Laut am 9. April veröffentlichten Zahlen sind im Gazastreifen durch das israelische Militär seit Oktober 2023 33.207 Palästinenser getötet worden, 75.933 wurden verletzt – für Deutschland offenbar kein Grund zur Eile.

Bei der Anhörung Nicaraguas am Vortag, dem 8. April, hatte Daniel Müller, deutschstämmiger Anwalt im Prozessteam Nicaraguas, bereits vorausgeahnt, worauf die deutsche Verteidigungsstrategie hinauslaufen würde: „Es ist eine wirklich erbärmliche Ausrede, für die palästinensischen Kinder, Frauen und Männer einerseits humanitäre Hilfe zu leisten, insbesondere durch Abwürfe aus der Luft, und andererseits die militärische Ausrüstung zu liefern, die verwendet wird, um sie zu töten und zu vernichten.“ Wie ist es um die „Fadenscheinigkeit“ der von Nicaragua vorgelegten Beweise bestellt? 2023 wurden 308 Einzellizenzen für den Export von Militärgütern im Gesamtwert von circa 326,5 Millionen Euro nach Israel genehmigt, im Volumen zehn mal so viel wie im Jahr zuvor. Allein im Zeitraum vom 7. Oktober bis 7. November 2023 lagen 185 Genehmigungsanträge auf dem Tisch, Zahlen, die die Bundesregierung selbst in staatsraisonablem Stolz lauthals verbreitet hat.

Waren 500.000 Schuss Munition und 3.000 tragbare Panzerabwehrwaffen also „Übungsmunition“, wie es der deutsche Rechtsprofessor Christian Tams anhand von bunten Grafiken vortrug? Tams berief sich wortreich auf die Unterscheidung von „Kriegswaffen“ und „anderen Rüstungsgütern“. Unterschlagen hat er, dass diese Unterscheidung allein in Deutschland gilt, sonst nirgends. Dass auch „normale“ Waffen töten, ist ebenso richtig wie trivial. Die Panzerabwehrgranaten vom deutschen Typ „Matador“ brauchen keine Panzer als Ziel, sondern sind laut Bundeswehr in ihrer zerstörenden Wirkung ebenso „gegen befestigte Stellungen“, also Gebäude, wirksam. Wem das nicht reicht, steht es frei, sich auf der Plattform „middleeastmonitor“ die Videos israelischer Soldaten anzusehen, die den „Matador“ gegen Häuser im Gazastreifen abfeuern. Und, Herr Tams, dass „Übungsmunition“ einer Lizenz bedarf, wäre neu. Einfach die deutsche Kriegswaffenliste (KWL) zur Hand nehmen und lesen: Munition fällt nur dann unter die KWL, „wenn sie Zerstörung im Ziel hervorrufen kann“. Im Umkehrschluss heißt das: Ist die Lieferung von Munition durch deutsche Stellen lizenziert worden, ist es keine Manövermunition.

Bleibt Deutschlands Einwand, Nicaraguas Klage sei unzulässig, da Israel nicht im Gerichtssaal sei: Wo kein verurteilter „Täter“, dort kein Gehilfe. Ein Argument, das nicht weit trägt: Erstens hat der IGH Israel bereits im Verfahren Südafrika gegen Israel wegen des Verdachts des Genozids sanktioniert, zweitens braucht das Recht nicht die Verurteilung des Täters, um erst dann den Gehilfen abzuurteilen. Es muss nur die Tat feststellen. Derjenige, der die Tatwaffe liefert, kommt daher nie in den Genuss der Straflosigkeit, nur weil der Hauptverantwortliche sich der Verurteilung entzogen hat. Das ist im deutschen Strafrecht so, wie auch im Völkerrecht. Das Gericht wird innerhalb der nächsten Wochen entscheiden.

Über den Autor

Ralf Hohmann (Jahrgang 1959) ist Rechtswissenschaftler.

Nach seinen Promotionen im Bereich Jura und in Philosophie arbeitete er im Bereich der Strafverteidigung, Anwaltsfortbildung und nahm Lehraufträge an Universitäten wahr.

Er schreibt seit Mai 2019 regelmäßig für die UZ.

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"Heuchelei in Den Haag", UZ vom 19. April 2024



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