„Sozialer Arbeitsmarkt“ – neue Förderung für Langzeiterwerbslose?

Keine Teilhabe

Von Wolfgang Richter

Mit großem Medienaufwand hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf mit dem schwierigen Namen „Teilhabechancengesetz“ angekündigt. Es soll die Aufnahme von Langzeiterwerbslosen in Betriebe verbessern. Das noch laufende Programm heißt „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (FAV) und war weitgehend erfolglos geblieben. Das war zwar stets vorausgesagt, wird aber erst gegen Ende des Experiments offiziell zugegeben. Wieder wird dann ein neues Experiment angekündigt und vorzeitig bejubelt. Diesmal sollen zusätzliche Arbeitsplätze für bis zu 150000 Personen aus einem „sehr arbeitsmarktfernen Sektor“ in einem „Sozialen Arbeitsmarkt“ geschaffen werden, um für sie die „Teilhabechance“ am allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern.

Förderprogramme für Erwerbslose sind dazu da, Arbeitslosigkeit zu kaschieren und Arbeit billiger einkaufen zu können, als es unter den Bedingungen auszuhandelnder Tarifverträge möglich wäre. Mit Hartz IV ist die Gesellschaft daran gewöhnt worden, die Unternehmen davon zu entbinden, alle zu Beschäftigenden am Produktionsprozess und an seiner Entwicklung zu beteiligen. Inzwischen haben die Kapitalisten an Arbeitskraft abgestoßen, was nicht einsetzbar, anzutreiben und zu kontrollieren, kurz: in ihrem Sinn verwertbar war. Darüber wurde systematisch massenhafte und trotz aller Zahlenakrobatik weiter anwachsende Erwerbslosigkeit hergestellt. Mit immensem Ideologieaufwand konnte sie der Allgemeinheit angelastet werden – den Individuen als Versagen und Schuld zugeschoben und dem Staat als Aufgabe übergeben, sie verträglich zu managen. Es handelt sich um Klassenkampf von oben.

Der Soziale Arbeitsmarkt ist ein lange gebrauchtes Instrument der neoliberalen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Entgegen aller bürgerlichen Beteuerungen ist das Prinzip seit den Ein-Euro-Jobs nahezu gleich geblieben. Es geht um die Vermittlung vor allem von Hilfs- und Nebentätigkeiten in öffentlichen und privaten Betrieben, jetzt ganz gezielt vor allem in den Mindestlohnsektor. Also befreit diese Arbeit in der Regel nicht vom Aufstocken und ist nur teilweise sozialversichert. Sie erzeugt keine Ansprüche gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit und bleibt damit weiterhin sanktionsbewehrt und existentiell gefährdend wie eh und je. Die beabsichtigte Erleichterung der Einstellung liegt in der Förderung – beschäftigende Unternehmen erhalten Lohnersatz für fünf Jahre – 100 Prozent in den ersten beiden, 90 Prozent im dritten, 80 Prozent im vierten und 70 Prozent im fünften Jahr, danach sollen sie ein halbes Jahr selbst löhnen. Die früheren Einschränkungen werden fallengelassen, möglich wird damit die Verdrängung regulärer Arbeitsverhältnisse. Gemeinnützigkeit und öffentliches Interesse spielen keine Rolle mehr. Jedes Unternehmen mit jeder Absicht soll teilhaben können. Den Vermittelten bleiben das Zwangssystem, das oft hilflose Coaching, der Abstand zum tariflichen Arbeitsvertrag, die Unfähigkeit zur Beteiligung an Kollektivkämpfen, die Einsamkeit der Stigmatisierten auch im Betrieb. Nein, sie sollen noch keine Kennzeichen tragen und auch noch nicht kaserniert werden.

Das schnelle Dortmund ist wie so oft vorbereitet – in einem vorgeschalteten Modell „Service Center lokale Arbeit“ wird diese lokale Arbeit außerhalb jedes Tarifgeschehens gesucht, um sie „sozial“ vergeben zu können. Lange gesucht werden muss nicht – die Unternehmen hatten vor allem auch solche Arbeit jahrzehntelang wegorganisiert. Da kommen die „aus der Hängematte“ gerade recht.

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"Keine Teilhabe", UZ vom 31. August 2018



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