Montanmitbestimmung verteidigen

Willi Hendricks zur Arbeitsplatzgarantie bei ThyssenKrupp

Eine Job- und Standortgarantie für neun Jahre haben IG Metall und ThyssenKrupp den rund 27 000 Arbeitern und Angestellten gegeben. Doch nach der Fusion mit der indischen Tata Steel und nach einem Börsengang wird der Abschluss auf wackeligen Füßen stehen. Der Preis für den Kompromiss dürfte der Belegschaft außerdem zu groß sein: Sie verliert die Montanmitbestimmung, die wichtigste Errungenschaft der Arbeiterbewegung an der Ruhr.

Sollten nach sechs Jahren Thyssen-Krupp-Stahl und Tata keine Mehrheit mehr haben, was äußerst wahrscheinlich ist, wäre die Garantie keinen Pfifferling mehr wert. Die IG Metall hat zugestimmt, den Sitz der Konzernzentrale in die Niederlanden zu verlegen. Damit wird die Montanmitbestimmung ausgehebelt und damit entfällt die Kontrolle des neuen Stahlunternehmens durch einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat. Darüber hinaus bedeutet dies nicht nur Mitbestimmungsflucht. Auch der Verdacht auf Steuerflucht ist durchaus berechtigt. Eine Aufrechnung von vermeintlicher Arbeitsplatzsicherheit gegen die Montanmitbestimmung ist unangebracht. Es kann nicht sein, dass ein wesentlicher Grundpfeiler für Arbeiterrechte, die Montanmitbestimmung, für eine ungewisse Zukunft geopfert werden soll.

An dieser Stelle sei daran erinnert, dass die IG Metall und die IG Bergbau zum Jahresende 1950 auf 1951 weitgehende Mitbestimmung eingefordert hatten. Die Verhandlungen mit den Arbeitgebern waren erfolglos. Bei einer Urabstimmung votierten 98 Prozent der Stahlarbeiter und 93 Prozent der Bergleute für Streik. Die Gewerkschaften drohten, die gesamte Wirtschaft lahm zu legen. Durch Vermittlung der Bundesregierung kam es zu einer Übereinkunft: Mit dem Montanmitbestimmungsgesetz vom 10. April 1951 wurden die gewerkschaftlichen Vorstellungen zum großen Teil erfüllt.

Entgegen der gewerkschaftlichen Forderung fand das Gesetz indessen nur in der Montanindustrie Anwendung, während die Gewerkschaften diese Mitbestimmungsregeln auf alle Großbetriebe ausdehnen wollten. Bei seiner Verabschiedung betraf die Montanmitbestimmung 71 Bergbaubetriebe und 34 Unternehmen der Eisen- und Stahlerzeugung. Heute gilt sie noch in etwa neun Zechen und 22 Eisen- und Stahlbetrieben mit insgesamt etwa 100000 Beschäftigten.

Der Verfasser dieser Zeilen war damals Vertrauensmann der IG Metall im Duisburger Mannesmann-Hüttenwerk und war an den Auseinandersetzungen und an der Urabstimmung unmittelbar beteiligt. Es macht fassungslos, dass die IG Metall 66 Jahre später den Wegfall der Montanmitbestimmung im heute größten Stahlkonzern Deutschlands sang- und klanglos hinnehmen will. Da dürfte die Ankündigung des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden von Thyssen-Krupp, Wilhelm Segerath, Widerstand gegen die Zentrale in Holland zu leisten, den Konzernchefs keine grauen Haare bereiten. Widerstand gegen die Vormachtstellung der Konzerne und Kampf für Erhalt und Erweiterung der Montanmitbestimmung haben vor 66 Jahren starke Pflöcke gesetzt. Die Auseinandersetzungen für erweiterte Arbeiterrechte sind nicht beendet. Hände weg von der Montanmitbestimmung.

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"Montanmitbestimmung verteidigen", UZ vom 5. Januar 2018



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