Bürgergeld bringt minimale Verbesserungen

Noch schlimm genug

„Das Bürgergeld soll das Arbeitslosengeld II ersetzen und mehr auf Qualifikation, Kooperation und Vertrauen setzen“, war auf tagesschau.de am 28. Juli zu lesen. Im Umkehrschluss heißt das, dass die Arbeitsmarktpolitik in den letzten Jahren nach den Prinzipien Dequalifizierung, Drangsalierung und Misstrauen gegenüber den Betroffenen funktioniert hat. Ein Befund, den die Arbeitsmarktforschung – nicht nur aufgrund eines gigantischen Niedriglohnsektors – bestätigt. Das Hartz-IV-System mit dem berüchtigten Grundsatz des „Förderns und Forderns“ hat die Zahl der Langzeitarbeitslosen trotz günstiger Arbeitsmarktentwicklung nicht signifikant verringern können.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit mahnte bereits 2015 dringenden Reformbedarf bei der Förderung von Langzeitarbeitslosen an. Immerhin acht Jahre später sieht das Eckpunktepapier zum Bürgergeld aus dem Arbeitsministerium mehr Möglichkeiten und Anreize für Weiterbildung vor. Der bisherige „Vermittlungsvorrang“ beim Umgang mit Langzeitarbeitslosen soll abgeschafft werden. Das bedeutet, dass Ausbildung und berufsabschlussbezogene Weiterbildung vor einem Aushilfsjob möglich werden. Bürgergeldempfänger sollen nicht mehr den erstbesten Job annehmen müssen, für den sie überqualifiziert sind, und sich stattdessen weiterqualifizieren. Dafür soll die Zeit für den Erwerb eines Berufsabschlusses von aktuell zwei auf drei Jahre erhöht und die Weiterbildungsprämie entfristet werden. Außerdem ist Coaching als ein neues „Regelinstrument zur ganzheitlichen Betreuung“ vorgesehen. Angesichts des „Arbeits- und Fachkräftemangels“ gibt es zum neuen Fokus auf Aus- und Weiterbildung selbst aus den Reihen der Wirtschaftsverbände und deren parlamentarischem Arm, der FDP, keinen Widerspruch.

Kleine Schritte in die richtige Richtung. Dies gilt auch für die versprochene Erhöhung des Schonvermögens auf 60.000 Euro und die Ankündigung, dass Bezieher des Bürgergeldes in den ersten beiden Jahren in ihren Wohnungen wohnen bleiben dürfen. Danach soll jedoch, wie es bislang übliche Praxis ist, überprüft werden, ob die „Wohnsituation angemessen ist“.

Kleine Verbesserungen statt dem großen Wurf: So verhält es sich auch bei dem Prinzip „Fördern und Fordern“. Statt Sanktionen komplett abzuschaffen, werden diese im Entwurf des Arbeitsministers lediglich zurückgefahren. Zukünftig müssen Jugendliche, wie bereits 2019 vom Bundesverfassungsgericht ausgeurteilt, keine höheren Leistungsminderungen mehr befürchten als Menschen ab 25 Jahren. Außerdem sehen die Vorschläge aus dem Arbeitsministerium eine sechsmonatige „Vertrauenszeit“ vor, in der die Leistungen nicht verringert werden sollen. Aber: „Für Menschen, die chronisch keine Termine wahrnehmen, kann es nach wie vor Rechtsfolgen haben“, so der Arbeitsminister. Die FDP will an der bisherigen noch restriktiveren Sanktionspraxis festhalten.

Neben dem künftigen Umfang der Sanktionen gibt es zwischen den Koalitionspartnern auch einen Dissens bezüglich der Neuberechnung der Regelsätze. Nach den Vorstellungen des Arbeitsministers würde dies ein Plus von etwa 40 bis 50 Euro im Vergleich zum jetzigen Hartz-IV-Regelsatz von 449 Euro pro Monat ergeben. Die Sozialverbände kritisieren zu Recht, dass ein solcher Betrag keinesfalls ausreichen würde, um angesichts der galoppierenden Inflation das Existenzminimum der Bezieher annähernd zu sichern. Die „Liberalen“ hingegen lehnen eine Erhöhung der Regelsätze komplett ab und machten nach der Vorstellung von Heils Plänen in der vergangenen Woche umgehend klar, dass sie seiner neuen Berechnungsmethodik nicht zustimmen werden.

Auf den Punkt gebracht: Die Ampel streitet öffentlichkeitswirksam über Maßnahmen, die entweder völlig unzureichend sind oder aber gar keine Verbesserungen für Menschen im SGB-II-Bezug bringen werden. Ungeachtet dessen werden Teile der Koalition mit der Einführung des Bürgergelds am 1. Januar 2023 gegenüber den Wählern behaupten, Hartz IV abgeschafft zu haben, und stellen gemeinsam mit dem Regierungspartner beruhigt fest, dass sie dem Kind nur einen anderen Namen gegeben haben.

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"Noch schlimm genug", UZ vom 5. August 2022



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