„Die Koalition hat den Arbeitgebern eine unsoziale Wunschliste erfüllt.“ So kommentierte Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall, in einer ersten Stellungnahme ebenso zutreffend wie prägnant das in der vergangenen Woche vom Koalitionsausschuss beschlossene „Reformpaket“. So heißt es etwa in dem Papier mit dem vielsagenden Titel „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ zur Rente: Der Bericht der Alterssicherungskommission sei „wegweisend für unseren Sozialstaat, für den Wirtschaftsstandort Deutschland, aber vor allem für die Gesellschaft insgesamt“. Die Koalition werde „die darin enthaltenen Empfehlungen in einem Gesetzespaket umsetzen. Dieses wird bis Ende 2026 im Deutschen Bundestag verabschiedet.“
Was nach der Umsetzung des Rentenkürzungsprogramms und den ebenfalls schon angekündigten Einsparungen bei Gesundheit und Pflege unter dem Strich von den von Lars Klingbeil großspurig angekündigten „Entlastungen für Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen“ übrigbleibt, wird wohl das Geheimnis des Finanzministers und Vizekanzlers bleiben. Selbst Friedrich Merz musste bei der Vorstellung des Reformpapiers kleinlaut zugeben: „Wir wissen natürlich, dass die Belastungen an anderer Stelle nach wie vor hoch sind.“
Geht es nach Union und SPD, soll auch der Arbeitsmarkt nach dem Vorbild der Hartz-Reformen weiter flexibilisiert werden. „Wir beginnen die Fesseln zu lösen, die unser System auch den Unternehmen auflegt“, lautet die frohe Botschaft des Kanzlers an die Entscheider in den Vorstandsetagen. Konkret sollen zukünftig sachgrundlose Befristungen bis zu 48 Monaten möglich werden und bis zu sechs Mal verlängert werden dürfen. Aktuell sieht das Teilzeit- und Befristungsgesetz vor, Arbeitsstellen maximal zwei Jahre lang zu befristen und die Befristung bis zu drei Mal zu verlängern. Besonders für junge und expandierende Unternehmen sei diese Änderung „eine wichtige Möglichkeit“, begründete Merz die Deregulierung. Tatsächlich wird durch die Ausweitung des Zeitraums für sachgrundlose Befristungen das unternehmerische Risiko auf die Beschäftigten verlagert. Ganz nebenbei soll auch der Kündigungsschutz in einem ersten Schritt gelockert werden: Für Abfindungen sollen die Steuern gesenkt werden, wenn zeitnah eine neue Stelle angetreten wird.
Darüber hinaus sehen die insgesamt 34 Beschlüsse des Koalitionsausschusses vor, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und Strafen für das unrichtige Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhöhen. Außerdem muss eine entsprechende Bescheinigung zukünftig bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden. In der Folge ließ ein gut gelaunter Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), verlauten, mit der geplanten Ausweitung der sachgrundlosen Befristung komme es „erstmals seit Jahrzehnten“ zu einer Flexibilisierung im Arbeitsrecht. Und mit der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und der verpflichtenden Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag reagiere die Koalition „zu Recht auf den im internationalen Vergleich hohen Krankenstand“.
Auch der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) bezeichnete die vorgeschlagenen einschneidenden Veränderungen bei Krankschreibungen und Befristungen für alle Arbeitgeber als ein wichtiges Signal. Deren Präsident Dirk Jandura mahnte mit Blick auf die von Schwarz-„Rot“ angekündigte Abschaffung des Achtstundentages an, nun müsse sich die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Regelungen zur Arbeitszeit „zeitnah anschließen“. Dies soll laut Merz „im Laufe des Sommers“ besprochen werden. Beim Thema Arbeitszeitrecht hätten die Koalitionäre, so der Kanzler jedoch schon jetzt, mit der Ausweitung der Öffnungszeiten für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken an Sonntagen erste Entscheidungen getroffen.
Tiefes Misstrauen hegt man in Regierungskreisen anscheinend nicht nur gegenüber Beschäftigten und deren Arbeitsmoral, sondern in noch größerem Maße gegenüber Leistungsempfängern. Daher planen das Bundesarbeits- und das Bundesinnenministerium noch im Juli einen „Aktionsplan zur Bekämpfung des Missbrauchs von Sozialleistungen“ vorzulegen. Dazu soll ein möglichst umfassender Datenaustausch zwischen allen zuständigen Behörden gehören.
Bei Unternehmen setzt man hingegen auf „Entbürokratisierung“. So will die Regierung in der EU darauf hinwirken, dass kleine und mittelständische Unternehmen sowie „risikoarme Bereiche“ von Datenverarbeitung von der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen werden. Darüber hinaus ist geplant, gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen aufzuheben und alle Dokumentationspflichten mit dem Ziel zu überprüften, innerhalb eines Jahres jede vierte abzuschaffen.
Zusammengefasst: Das sogenannte Reformpaket ist eine offene Kriegserklärung an die arbeitende Klasse. Vom DGB-Bundesvorstand und seiner Vorsitzenden Yasmin Fahimi kommt dagegen nur punktuell Kritik an einzelnen Maßnahmen. Ansonsten sind es bisher vergleichsweise moderate, ja fast versöhnliche Töne, die aus der Spitze des Gewerkschaftsbunds zu vernehmen sind: „Viele der Ergebnisse des gestrigen Koalitionsausschusses sind richtige Signale für Beschäftigung, Wachstum und Entlastung. Ich erkenne darin den ernsthaften Willen der Bundesregierung, die großen Herausforderungen wirklich anzupacken. Die Ergebnisse machen deutlich, dass sich der konstruktive Dialog mit den Sozialpartnern lohnt. Der DGB wird diesen Weg auch weiterhin engagiert und lösungsorientiert begleiten.“









