Neues Gesetz könnte jedes dritte Krankenhaus in NRW gefährden.

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UZ: Die Landesregierung will mit dem Gesetzentwurf zur Krankenhausplanung die Krankenhauslandschaft in NRW reformieren. Wird sich dadurch etwas ändern an Gewinnorientierung und Personalmangel?

510302 Portraet JanvH - Schnell mal schließen - Arbeitskämpfe, Krankenhaus - Wirtschaft & Soziales
Jan von Hagen ist ver.di-Gewerkschaftssekretär. In der vergangenen Woche hat er als Sachverständiger für ver.di vor dem Gesundheitsausschuss des NRW-Landtages zum geplanten Gesetz zur Krankenhausplanung Stellung genommen.

Jan von Hagen: Auf den Fachkräftemangel haben die Pläne der Landesregierung überhaupt keine Auswirkung. Auch mit einer anderen Struktur der Krankenhauslandschaft bleibt der Versorgungsbedarf ja gleich, der Personalbedarf bleibt gleich. Dass das Gesetz den Personalmangel entschärfen würde, wird wider besseren Wissens behauptet. Da die Refinanzierung durch die Fallpauschalen (DRGs) und die nicht ausreichende Investitionskostenförderung des Landes NRW bestehen bleiben, ändert sich auch nichts an der Unterfinanzierung und Profitlogik.

UZ: Was wollen CDU und FDP ändern?

Jan von Hagen: Die Landesregierung sagt: Zu viele Leistungen werden in kleinen Häusern erbracht – wir brauchen Zentren, die das besser und professioneller machen können. Ein gewisses Maß an Zentralisierung kann sinnvoll sein. Aber wenn alle spezielleren Leistungen in Zentren erbracht werden, werden die Häuser vor Ort Pleite gehen.

Diese kleineren, wohnortnahen Krankenhäuser werden ja nicht gebraucht, um hochkomplexe Operationen durchzuführen. In diesen Häusern ist es notwendig, Diabetesmedikamente einzustellen oder einen Blinddarm zu entfernen. Diese Regelversorgung bringt im DRG-System zu wenig Geld, deshalb haben in den letzten Jahren auch kleinere Häuser versucht, gut vergütete Untersuchungen und OPs bei sich durchzuführen.

UZ: Heißt das, dass die Überkapazitäten, von denen die Landesregierung spricht, nur Auswirkungen des DRG-Systems sind?

Jan von Hagen: Aus unserer Sicht gibt es sehr wenig Überversorgung. Da, wo sie entstanden ist, sind Profitinteresse und mangelnde Planung die Ursache.

UZ: Es gibt also gar keine großen Überkapazitäten, die abgebaut werden könnten?

Jan von Hagen: Wir brauchen einen langfristigen Prozess unter breiter Beteiligung, in dem das Angebot am Versorgungsbedarf der Bevölkerung geplant wird. Bevor diese Analyse nicht abgeschlossen ist, darf es kein Schließen von Krankenhäusern geben. Was sonst passieren kann, zeigt sich doch im Essener Norden.

UZ: Was zeigt sich dort?

Jan von Hagen: Der Krankenhaus-Träger Contilia hat entschieden, zwei Häuser zu schließen. Insgesamt gibt es nach dem Landeskrankenhausplan NRW in Essen zwar angeblich immer noch genug Betten. Aber die Uni-Klinik und die anderen Häuser im Essener Süden haben nicht auf mehr Patienten gewartet, die sind ausgelastet und das Personal bekanntermaßen überlastet.

UZ: Welche Auswirkungen erwartet ver.di, wenn der Landtag das Gesetz beschließt?

Jan von Hagen: Auch die neue Planung würde sich nicht am wirklichen Bedarf orientieren. Die Basis werden die bisher erbrachten Leistungen sein. Aber diese Zahlen sind ja durch das DRG-System verfälscht. Zudem wird es schnell einen großen ökonomischen Druck auf kleinere Krankenhäuser geben und das heißt: Es drohen Schließungen. Dieses Gesetz kann mittelfristig dazu führen, dass ein Drittel der Krankenhäuser in NRW verschwindet.

Die Häuser werden im Kampf, am Markt zu bleiben, versuchen, das zu vermeiden, indem sie optimieren, outsourcen, fremdvergeben – das wird negative Auswirkungen für die Beschäftigten bedeuten.

UZ: Also müssten die Beschäftigten die Kosten tragen?

Jan von Hagen: Wenn Krankenhäuser schließen, werden Beschäftigte arbeitslos werden oder einen deutlichen Teil ihres Lohns verlieren. Das wird nicht die Ärztinnen oder Pflegekräfte betreffen, aber Laborbeschäftigte, Krankentransporter, Reinigungskräfte oder Handwerker.

UZ: Der Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagt, es sei gut, dass jetzt kritisch über das DRG-System diskutiert werde. Heißt das, die Landesregierung will etwas daran ändern?

Jan von Hagen: Die Kritik am DRG-System reicht mittlerweile von den Arbeitgebern und der Krankenhausgesellschaft NRW bis zu den Ärztekammern. Alle stellen fest, dass eine bedarfsorientierte und wohnortnahe Versorgungsstruktur im DRG-System nicht funktionieren wird. Momentan verschiebt sich die bundesweite Diskussion in Richtung eines Mischsystems: Für kleinere Häuser werden Vorhaltekosten übernommen, für große Träger bleibt das DRG-System profitabel. Aus unserer Sicht ist das falsch: Die Profitlogik muss komplett aus der Krankenhauslandschaft verschwinden. Nur dann kann nach Bedarf geplant werden.

UZ: Wieso zieht die Regierung das Gesetzgebungsverfahren so übereilt durch?

Jan von Hagen: Ein Ziel der Landesregierung ist es, die Zahl der Krankenhaus-Standorte zu verringern. Die wissen, dass das nirgendwo populär ist, die Bevölkerung will eine wohnortnahe Versorgung. Deshalb wollen sie ihr Gesetz hinter verschlossenen Türen und sehr schnell behandeln. Sie wollen auch die Diskussion um das DRG-System nicht zu groß werden lassen.

UZ: Du hast als Sachverständiger im Landtag zu dem Entwurf gesprochen. Hast du den Eindruck, dass die Abgeordneten die gewerkschaftliche Kritik ernst nehmen?

Jan von Hagen: Ich hatte den Eindruck, dass insbesondere unser Hinweis auf die nichtärztlichen und nichtpflegerischen Beschäftigten ernst genommen wurde und Nachdenklichkeit zur Frage „Behebung des Fachkräftemangels“ entstanden ist. Viele andere Sachverständige haben ebenfalls kritisiert, dass der Entwurf nicht ausgegoren ist und keine ausreichende Debatte stattfindet. Inwieweit sich die schwarz-gelbe Landesregierung von der Kritik beeinflussen lässt, bleibt allerdings abzuwarten, dazu wird es mehr Druck geben müssen.

UZ: Während der Anhörung haben Aktive der von ver.di unterstützen Volksinitiative „Gesunde Krankenhäuser in NRW – für alle!“ vor dem Landtag protestiert. Was kann diese Initiative erreichen?

Jan von Hagen: Sie kann den Landtag dazu zwingen, sich mit ihren Forderungen zu befassen. Sie fordert unter anderem eine wohnortnahe Krankenhausstruktur und will so viele Unterschriften wie möglich sammeln, um im nächsten Jahr den öffentlichen Druck zu erhöhen. Leider ist es rechtlich nicht möglich, ein Volksbegehren zu starten, mit dem dem Landtag zu diesen Fragen ein Gesetzentwurf vorgelegt wird. Aber immerhin: Die Volksinitiative wird alle Abgeordneten vor die Frage stellen: Können Sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren, den Menschen so eine Krankenhausplanung zuzumuten?

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"Schnell mal schließen", UZ vom 18. Dezember 2020



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