Generalbundesanwaltschaft lehnt Strafanzeige der DKP gegen Baerbock ab. DKP sieht „Friedensverrat“ gegeben und legt Beschwerde ein

Soll Baerbock straffrei ausgehen?

Am 6. Februar hatte Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP, Außenministerin Annalena Baerbock wegen „Friedensverrats“ nach Paragraph 80a Strafgesetzbuch angezeigt. Die Generalbundesanwaltschaft teilte der DKP am 3. Mai mit, von einem Ermittlungsverfahren gegen Baerbock abzusehen. Am Dienstag legte Köbele Beschwerde gegen diese Entscheidung ein.

Anlass für Köbeles Anzeige war Baerbocks Äußerung vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg am 24. Januar: „Ja, wir müssen mehr tun, um die Ukraine zu schützen, ja, wir müssen mehr tun, was die Panzer betrifft. Aber das Wichtigste und Entscheidendste ist, dass wir es gemeinsam tun und nicht mit Schuldzuweisungen in Europa spielen, denn wir kämpfen einen Krieg gegen Russland und nicht gegeneinander.“ Diese Äußerung hatte nicht nur in Deutschland, sondern weltweit für Unruhe und Empörung gesorgt.

„ … wir kämpfen einen Krieg gegen Russland und nicht gegeneinander.“

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock

Kurz nach Baerbocks Kriegsrede in Straßburg lief die Meldung über die Nachrichtenticker von „Reuters“ und „dpa“. Das US-Magazin „Newsweek“ lobte die deutsche Außenministerin zwei Tage später dafür, dass nun eine Wahrheit ausgesprochen sei, die allzu lange im Verborgenen gehalten wurde. Die indische „Hindustan Times“ berichtete postwendend über „Deutschland im Krieg mit Russland: (ein) brisantes Eingeständnis“. Die bürgerliche Presse in Deutschland verhielt sich in der Hoffnung, die Äußerung werde nicht weiter publik, zunächst still. Als der Schaden kurze Zeit später eine internationale Dimension erreicht hatte, hob das Gerede vom „Versprecher“ („ZDF“) oder der vom Kreml gesteuerten „Skandalisierung“ (Wirtschaftsminister Robert Habeck bei „Lanz“) an. Man mag der Außenministerin eine latente Schwäche im Vokabular der englischen Sprache attestieren. Aber man kann ihr schon zutrauen, zu wissen, dass „war“ nichts anderes als „Krieg“ bedeutet.

Baerbocks Botschaft wurde verstanden. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ging auf Distanz, CSU-Generalsekretär Martin Huber sah die Außenministerin als „ein massives Sicherheitsrisiko für unser Land“. In Moskau sorgte die Äußerung Baerbocks für einen diplomatischen Eklat, gepaart mit einem Appell an die intellektuelle Leistungsfähigkeit der höchsten deutschen Diplomatin. Die Pressesprecherin Marija Sacharowa in einem Tweet: „Verstehen sie selbst, wovon sie da redet?“
Das Grundgesetz hält in Artikel 26 Absatz 1 eine Definition für Handlungen parat, „die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören“. Und es sagt auch, was in solchen Fällen zu geschehen hat: „Sie sind unter Strafe zu stellen.“

Zu diesem Zweck gibt es Gesetze wie Paragraph 80a StGB oder auch Paragraph 13 Völkerstrafgesetzbuch. Sie waren dazu gedacht, den Frieden zu schützen. Doch das setzt auch voraus, dass sie angewendet werden. Nicht nur in Friedenszeiten und in Sonntagsreden, das wäre einfach. Auch und gerade in Kriegszeiten, wo die Zeitungen tagtäglich voll sind vom Überbietungswettbewerb im Waffenliefern, die Statistiken sich nur noch um die Toten auf den Schlachtfeldern drehen und Sanktionen dafür sorgen, dass sich in den Regionen des globalen Südens die Hungerspirale immer höher dreht.

Die Generalbundesanwaltschaft sieht laut ihrer Entscheidung vom 18. April, die der DKP am 3. Mai per Brief zugestellt wurde, keine Veranlassung, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen der „versehentlichen“ Kriegserklärung der Außenministerin einzuleiten. Völkerrechtlich sei klar, wer Aggressor und wer Opfer ist. Das Völkerrecht beim Wort zu nehmen, ist eine gute Sache. Gelegenheiten dazu gab und gibt es angesichts der Kriege auf der Welt genug. Das Völkerrecht galt auch, als am 24. März 1999 NATO-Bomber aufstiegen, ohne UN-Mandat und ohne dass ein Angriff vorlag, und die Bundesrepublik Jugoslawien bombardierte. Das glaubten auch über 400 Bürger, die wegen des NATO-Einsatzes 1999 Strafanzeige erstatteten und meinten, Angriff sei Angriff. Gleichwohl wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Warum? Der „Spiegel“ vom 23. Mai 1999 zitierte den damaligen Generalbundesanwalt: „Der NATO-Einsatz sei schon objektiv kein Angriffskrieg, weil er ‚Zwecke verfolgt, die nicht unter Friedensstörung fallen, sondern der Wiederherstellung und Erhaltung des Friedens dienen‘.“ „Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik jederzeit dem Rechte angepasst werden. Alle Politik muss ihr Knie vor dem Rechte beugen“, sagte Immanuel Kant. Ein kluger Spruch, der als Arbeitsanweisung für Juristen gute Dienste leisten kann.

Die Verfügung der Generalbundesanwaltschaft haben wir hier dokumentiert, die Beschwerde der DKP dagegen hier. Hier haben wir am 13. Juni 2023 die Gegenvorstellung der DKP ergänzt.

Über den Autor

Ralf Hohmann (Jahrgang 1959) ist Rechtswissenschaftler.

Nach seinen Promotionen im Bereich Jura und in Philosophie arbeitete er im Bereich der Strafverteidigung, Anwaltsfortbildung und nahm Lehraufträge an Universitäten wahr.

Er schreibt seit Mai 2019 regelmäßig für die UZ.

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"Soll Baerbock straffrei ausgehen?", UZ vom 12. Mai 2023



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