„Störenfriede“ ausgeschlossen

Ein Kommentar von Uwe Koopmann zur Sperrklausel bei Kommunalwahlen in NRW

Der Landtag von NRW hat am vergangenen Freitag kurz vor dem Abgang in das Wochenende in dritter Lesung die Verfassung ausgehebelt. Grundlage: Ein gemeinsamer Entwurf von CDU, SPD und Grünen. Zielsetzung in der Sprache der Landtagspressemitteilung: „Einführung einer Sperrklausel von 2,5 Prozent bei Kommunalwahlen“. Eine Sperrklausel gab es bislang nicht, denn gegen den Willen der Landtagsmehrheit hatte der Verwaltungsgerichtshof von NRW am 6. Juli 1999 eine Sperrklausel von fünf Prozent aufgehoben, eine neue Klausel allerdings nicht eingeführt.

Ross und Reiter haben einen Namen. Auf Antrag der Piraten-Fraktion wurde „namentlich“ abgestimmt. Das Ergebnis: 180 Abgeordnete stimmten der Vorlage der Super-Koalition zu, 15 stimmten dagegen und 16 enthielten sich. Die Gegenstimmen kamen von den Piraten. Ihre Fraktionsgröße beträgt allerdings 18 Mitglieder. Ähnlich die 16 Abweichungen bei der FDP, denn ihre Fraktion wird mit 22 Personen ausgewiesen. Hat der „Liberale“ Christian Lindner keine Präsenzpflicht verordnet? Waren da wieder Abgeordnete zu frühzeitig ins Wochenende gestartet? Wenn Abgeordnete nicht dafür und nicht dagegen sind, können sie bei Angriffen auf die Verfassung wohl mal „schwänzen“ …

Die DKP in NRW hat das ganze Gesetzgebungsverfahren über Monate kritisch verfolgt: Die hohlen „Argumente“ für den Verfassungsbruch wurden durch die Dauer des Verfahrens nicht besser. Zentral wurde moniert, dass eine „Zersplitterung“ der Rathäuser und Kreistage drohe und dass die „Funktionsfähigkeit“ gesichert werden müsse.

Wenn allerdings Rathäuser und Kreistage in ihrer Arbeit bedroht wurden, dann lag es – nach Beobachtungen der DKP – jedenfalls nicht an der Vielfalt der Räte. Dann lag und liegt es weiterhin an der mangelhaften Finanzausstattung dieser Gremien. Und dafür tragen im Bund Union und SPD, in NRW SPD und Bündnis 90/Grüne die Verantwortung. Kritiker dieser Politik und dieser Parteien sind folglich auf der kommunalen Ebene nicht wirklich erwünscht. Bei der Durchsetzung der „relevanten“ Kapitalinteressen könnten sie in der Tat hinderlich sein. Die DKP hat dafür den Beweis in den NRW-Rathäusern, in denen sie vertreten ist, unter Wahrung der Klasseninteressen angetreten.

Wenn es nach CDU, SPD und Grünen geht, werden alle Wähler von der Wahlurne vertrieben, die ihre Interessen nicht bei der „Superkoalition“ aufgehoben sehen. Aus den Reihen der Piraten-Fraktion wurde bekannt, dass eine Klage vor dem Verfassungsgericht in Münster gegen die neue Sperrklausel erwogen wird. Die DKP wünscht viel Erfolg. Ungeachtet der Zweifel, dass dort Rechtspolitik gegen die herrschenden Interessen durchgesetzt werden kann.

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"„Störenfriede“ ausgeschlossen", UZ vom 17. Juni 2016



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