Die Bundesregierung will Geflüchteten 100 000 Ein-Euro-Jobs aufdrücken

80-Cent-Jobs: Comeback eines Arbeitsdienstes

Von Philipp Kissel

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( Wikimedia / Apostoloff / CC-BY-SA 3.0)

Die „Welt“ berichtete im März freudig über Geflüchtete, die Spaß beim Kochen für den Mittagstisch im Stadtteil hatten und schwierige Wörter wie „Dunstabzugshaube“ oder „Schneebesen“ und auch das typisch deutsche Mülltrennen lernten. Sie waren außerdem mit dem Streichen der Kindertagesstätte und dem Reparieren von Dienstfahrrädern beschäftigt.

Wer jetzt denkt, dass sie eine Stelle im öffentlichen Dienst bekommen haben, der irrt. Sie wurden in eine „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“ eingewiesen, auch besser als „Ein-Euro-Jobs“ bekannt. Für Geflüchtete sollen es aber sogar nur 80 Cent Aufwandsentschädigung sein, da sie überwiegend in den Unterkünften eingesetzt würden und deshalb weniger Mehraufwand entstehe, so die offizielle Begründung. Das widerspricht den Planungen des Arbeitsministeriums, nach denen von den 100 000 zusätzlichen Ein-Euro-Jobs 75 Prozent außerhalb der Unterkünfte sein sollen. Die ebenfalls im Arbeitsministerium geplanten Verschärfungen im Sozialrecht sehen vor, dass die Befristung der Arbeitsgelegenheiten aufgehoben wird, sie lag bisher bei zwei Jahren. In Zukunft blühen also Ein-Euro-Endlos-Jobs.

Die Zahl der Aufnahme in solche Arbeitsgelegenheiten ist von über 800000 im Jahr 2006 auf 226 000 im Jahr 2015 zurückgegangen, nun sollen sie ein Comeback erleben. Laut Gesetz sollen sie dazu dienen, „die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.“ (§3 Abs. 1, Satz 3, SGBII). Wer die Maßnahme verweigert, bekommt das Existenzminimum gekürzt. Tatsächlich kommen aber nur um die 10 Prozent der Teilnehmer danach in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Die Ein-Euro-Jobs erfüllen offensichtlich nicht den im Gesetz vorgegebenen Zweck und sind rechtswidrig. Außerdem sind die Tätigkeiten überwiegend nicht zusätzlich, sondern müssten eigentlich von regulär Beschäftigten erledigt werden. Aussagen von Politikern machen deutlich, worum es gehen soll. Das SPD-Bundeswirtschaftsministerium schrieb 2005: „Wer Hilfe von der Gemeinschaft erhält, der muss auch bereit sein, für sie – gemeinnützig – zu arbeiten.“ Und wer nicht in den Arbeitsmarkt vermittelt werde, für den sei es „allemal besser, im Kontakt mit anderen Menschen eine Tätigkeit zu verrichten, als dazu verurteilt zu sein, den Tag daheim vor dem Fernseher zu verbringen.“

Dieses Konzept des „workfare“ statt „welfare“ hat die Funktion, als „unattraktives Instrument zur ständigen Selbstselektion von Bedürftigen“ zu dienen, wie eine Studie des ifo-Instituts betonte. Die Soziologin Helga Spindler erklärt, was damit gemeint ist: die „restproduktiven“ Arbeitslosen sollen so bald wie möglich auf Arbeitslosenunterstützung verzichten und sich lieber anderweitig durchschlagen. Deshalb werden die meisten Ein-Euro-Jobs direkt bei Bezugsbeginn von Hartz IV angeordnet. Besonders bei jüngeren Erwerbslosen wird das Ins­trument eingesetzt, um sie zur Aufnahme einer Arbeit zu zwingen, obwohl sie eigentlich eine Ausbildung suchen. Bei Älteren dient es auch zum Abdrängen in die Frührente. Das Durchschnittsalter der Teilnehmer liegt bei 43 Jahren.

Spindler fordert eine Zurückdrängung der Ein-Euro-Jobs, deren Teilnehmer gar nicht als Beschäftigte gelten und denen wesentliche Rechte vorenthalten werden. Die Linkspartei-Abgeordnete Sevim Dagdelen bemerkte zu dem neuesten Vorhaben treffend: „Die Asylbewerber sollen möglichst knallhart in dieses Hamsterrad des deutschen Dumpinglohn- und Armutsarbeitsmarktes reingepresst werden.“

Neben dieser längerfristigen Umgestaltung des Sozialstaats in einen Arbeitsdienst-Vermittler dienen die Arbeitsgelegenheiten in erster Linie dazu, den öffentlichen Dienst unterbesetzt zu lassen. Das dürfte auch der Anlass sein, Geflüchtete in Maßnahmen zu stecken. Sie werden überwiegend Aufgaben übernehmen, die zum öffentlichen Dienst gehören. Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten dort ist von 5,6 Millionen im Jahr 1991 auf 3,1 Millionen im Jahr 2014 reduziert worden. Besonders stark ist der Abbau in den Kommunen von 1,5 Millionen (1991) auf 870 000 (2014) betrieben worden.

Die öffentliche Hand spart einerseits Geld, weil keine neuen Stellen geschaffen werden. Die Ausgaben für die Ein-Euro-Jobs sind andererseits nicht gerade gering. Sie lagen 2015 bei 248 Millionen Euro, auf dem Höhepunkt der Maßnahmen 2005 bei 1,1 Milliarden Euro. Dennoch bleibt so mehr Geld im Haushalt für wichtige Bedürfnisse der großen Konzerne und für die Rüstung. Ein weiterer Effekt ist die Bereinigung der Arbeitslosen-Statistik, aus der die Teilnehmer an Maßnahmen rausgerechnet werden. So hält der Statistiker die Mär vom deutschen „Jobwunder“ aufrecht.

Die Arbeitsgelegenheiten müssen restlos abgeschafft werden. Was spricht dagegen, Geflüchtete und Erwerbslose sozialversicherungspflichtig zu beschäftigten? Aus Sicht aller Lohnabhängigen nichts, aus Sicht von Kabinett und Kapital recht viel.

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"80-Cent-Jobs: Comeback eines Arbeitsdienstes", UZ vom 1. Juli 2016



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