20 Jahre Ökosteuer: Umwelt gerettet?

Doppelte Dividende

Von Ralf Hohmann

In den Diskussionen der letzten Monate zur CO2-Steuer blieb weitgehend unerwähnt, dass vor über 20 Jahren durch das „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform vom 24. März 1999“ bereits eine Ökosteuer eingeführt wurde. Zunächst als Steuer auf den Stromverbrauch, sechs Monate später folgte die Erhöhung der Mineralölsteuer. Das Konzept einer lenkenden Verbrauchssteuer, die „aufkommensneutral“ zur Schonung fossiler Ressourcen das Verhalten der Bürger ändern soll, war weder originell noch neu. Es entstammt der Mottenkiste des bürgerlichen Ökonomen Arthur C. Pigou (The Economics of Welfare, 1920).

Beide Komponenten der Ökosteuer (Strom- und Mineralölsteuer) spülen seit 1999 jährlich zweistellige Milliardenbeträge in den Bundeshaushalt (2018: über 46 Milliarden Euro ). Diese fließen nur zum verschwindend geringen Teil in die öffentliche Daseinsvorsorge, zum Beispiel in den  Ausbau des ÖPNV. Zu weit über 90 Prozent decken die Einnahmen aus der Ökosteuer die Lücken in der Rentenkasse.

Verkauft wird die zweckwidrige Verwendung der Steuer als soziale Wohltat, nämlich um angeblich das Rentenniveau zu stabilisieren und die Beiträge der Versicherten gering zu halten. Zwar lag der Beitragssatz zur Rentenversicherung 1999 bei 19,5 Prozent und steht heute bei 18,6 Prozent. Die Höhe der monatlichen Beiträge sagt allerdings rein gar nichts darüber aus, wie hoch der konkrete Rentenauszahlungsbetrag ausfällt: Erhielt 1990 ein Arbeitnehmer bei Renteneintritt noch 55 Prozent des vormaligen Monatslohns, bezieht er heute lediglich noch 48 Prozent (vor Steuern!). Nach Vorausberechnungen verschiedener Wirtschaftsinstitute fällt der Anteil in den nächsten 10 Jahren weiter auf unter 45 Prozent. Rasch wurde das Gesetz angepasst. Paragraf 154 Absatz 3 SGB VI nennt als „Mindestmarke“ für das Jahr 2030 nur noch 43 Prozent. Wer profitiert indes von der Stabilisierung des Beitragssatzes? Der Kapitalist, der mit einem geringeren Lohnnebenkosten-Anteil einen Extraprofit ziehen kann. Wie sagt das Bundesverfassungsgericht so treffend: „In der Entscheidung darüber, welche Personen oder Unternehmen durch finanzielle Zuwendung des Staates gefördert werden sollen, ist der Gesetzgeber weitgehend frei. Aus einer Steuervergünstigung für eine Gruppe erwächst aus Artikel 3 Absatz 1 GG kein Anspruch einer anderen Gruppe auf eine andere Steuervergünstigung“ (Urteil des Ersten Senats vom 20. April 2004).

Die Ökosteuer entpuppt sich als grandioses Instrument zur Umverteilung von unten nach oben. Der Preis für 1 Liter Diesel hat sich seit 1999 verdoppelt, der Preis für leichtes Heizöl stieg um über 60 Prozent, der Strompreis für private Haushalte stieg von 13,94 auf 30,22 Cent pro KWh. Der Verbraucherpreisindex schließlich liegt aktuell bei 105,3 gegenüber 78,8 im Jahr 1999. Laut DGB-Verteilungsbericht (2018) stieg dagegen der nominale Nettolohn im gleichen Zeitraum nur um 12 Prozent. Nach der Profitlogik ergibt sich damit die von den Vordenkern der ökologischen Steuerwende vielgepriesene „doppelte Dividende“. Durch die Verbrauchssteuer werden die Lohnnebenkosten gesenkt (Arbeit wird billiger) und gleichzeitig die Waren (durch die „eingepreiste“ Steuer) verteuert. Die Lenkungswirkung für den ökologischen Umbau? Fehlanzeige: Bekanntlich werden die seinerzeit vollmundig aufgestellten Klimaziele für 2020 nicht erreicht.

Über den Autor

Ralf Hohmann (Jahrgang 1959) ist Rechtswissenschaftler.

Nach seinen Promotionen im Bereich Jura und in Philosophie arbeitete er im Bereich der Strafverteidigung, Anwaltsfortbildung und nahm Lehraufträge an Universitäten wahr.

Er schreibt seit Mai 2019 regelmäßig für die UZ.

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"Doppelte Dividende", UZ vom 18. Oktober 2019



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