Lange verhandelten Fachleute des Oman und des Iran über die künftige Verwaltung der Straße von Hormus. Vertreter der USA saßen nicht mit am Tisch, waren sich aber ihrer Sache sicher. Sie dachten, es ginge um ihre Forderungen. Doch dann „provozierten die Mullahs“ wieder. Der Iran stelle den USA gar Bedingungen für eine Wiedereröffnung der Straße von Hormus, hieß es. „Politico“ sprach gar von „dramatischen neuen Forderungen“. Die USA sollen den Krieg endgültig beenden und Reparationen zahlen. Auch der Krieg gegen die Verbündeten des Iran müsse endgültig beendet, die Seeblockade aufgehoben und die Truppen abgezogen werden, klagen deutsche Medien.
All diese Forderungen – dürfen „die Mullahs“ das denn?
Vordergründig schon. Denn all diese Forderungen waren – teilweise sanfter formuliert – schon im „Memorandum of Understanding“ (MoU) enthalten, das zwischen Iran und den USA vereinbart worden war. Und das Trump selbst in Versailles unterschrieben hatte. Doch für die Regierung der USA und ihre Verbündeten war schon immer klar, was Teheran nicht wahrhaben wollte: Das MoU ist ein einseitiges Dokument. Eine Seite (der Iran) muss sich daran halten, die andere Seite (die USA) selbstverständlich nicht. Man nennt es westliche Werte und die galten schon für das sogenannte Atomabkommen von 2015. Der Iran hat aus diesen Erfahrungen gelernt: Vor eigenen Zugeständnissen will man nun reale Zugeständnisse der Staaten, die den Iran angegriffen haben.
Wenn überhaupt, darf man Zugeständnisse erst am Ende machen. So sind manche der Forderungen unrealistisch. Ein Ende aller Sanktionen, wie es das MoU verlangt, wird es faktisch nicht geben. Die Sanktionen, die der US-Kongress verhängt hat, wird er auf absehbare Zeit nicht zurücknehmen.
Die USA dürften die Islamische Republik nie wieder bedrohen, hieß es in einer von iranischen Staatsmedien veröffentlichten Erklärung des Nationalen Sicherheitsrats. Und bevor die Redakteure deutscher Medien deshalb womöglich hyperventilieren: Das ist unmittelbar aus der Charta der Vereinten Nationen übernommen, wo es im Artikel 2 Absatz 4 heißt, dass die Mitgliedstaaten der UN die Androhung oder Anwendung von Gewalt unterlassen. Für Mitglieder der westlichen Wertegemeinschaft eine vollkommen unerklärliche Vorschrift.








