Das Fachkräftezuwanderungsgesetz soll noch vor Weihnachten beschlossen werden

Ein Geschenk fürs Kapital

Von Nina Hager

Die Vertreter der Unternehmerverbände machten vor dem „Arbeitgebertag“ am vergangenen Donnerstag in Berlin noch einmal Druck: Sie wollen, dass das Fachkräftezuwanderungsgesetz so schnell wie möglich im Bundestag beschlossen wird, haben aber noch Korrekturbedarf. Der Entwurf gehe aber schon in die richtige Richtung, so Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, im „Deutschlandfunk“. Vertreter der Union und der SPD kündigten in der vorigen Woche im Bundestag an, das Gesetz noch vor Weihnachten beraten und beschließen zu lassen. Die Unionsparteien hatten sich lange gegen ein entsprechendes Gesetz gesträubt.

Das Fachkräftezuwanderungsgesetz soll regeln, wer nach Deutschland kommen darf, um hier zu arbeiten oder eine Ausbildung zu machen. Es geht um die gezielte An- und Abwerbung von Fachkräften, die in anderen Ländern – auch außerhalb der EU – ausgebildet wurden. Dabei ist nur das Interesse der hiesigen Unternehmen wichtig. Im Blick sind vor allem Fachkräfte mit abgeschlossener Hochschulausbildung oder einer qualifizierten Berufsausbildung. Weniger oder gar nicht Qualifizierte sind nicht erwünscht. Voraussetzung für die Zuwanderer ist, dass ihre Qualifikationen hier anerkannt werden. Dazu will man das „System der Anerkennung“ von Abschlüssen weiterentwickeln. Solche Fachkräfte sollen, wenn sie einen Arbeitsplatz in Deutschland vorweisen können, hier arbeiten dürfen. Es solle zudem „eine begrenzte Möglichkeit“ geschaffen werden, sich „unter bestimmten Voraussetzungen“ seine im Ausland erworbene Berufsausbildung erst nach der Einreise anerkennen zu lassen. Das heißt: Qualifizierte können einreisen, schon einem Job nachgehen und sich parallel dazu ihre Ausbildung anerkennen lassen. Auf die Prüfung, ob ein einheimischer Jobbewerber Vorrang hätte, wird im Grundsatz verzichtet. Es soll aber möglich sein, diese Prüfung zum Schutz einheimischer Arbeitnehmer wiedereinzuführen.

Eine weitere neue Regel sieht vor, dass sich Fachkräfte auch erst in Deutschland einen Job suchen können – und ihn nicht schon vor ihrer Einreise vorweisen müssen. Für die Jobsuche haben sie sechs Monate Zeit. Voraussetzung neben der beruflichen Qualifikation sind dabei entsprechende Deutschkenntnisse. Außerdem müssen die Bewerber nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und nicht auf staatliche Unterstützung in Deutschland angewiesen sind.

Einen „Spurwechsel“ abgelehnter Asylbewerber in das Einwanderungsverfahren, wenn sie als gut integriert gelten sowie einer Arbeit nachgehen und gute Sprachkenntnisse haben, wird es nicht geben. Die SPD hatte das gefordert. Statt dessen sind eine zweijährige „Beschäftigungsduldung“ und auch eine „Ausbildungsduldung“ vorgesehen.

Die Bundesregierung ist mit ihrem Gesetz zufrieden. „Ein großer Erfolg nach 20 Jahren Debatte“, meint Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Außerdem werde sichergestellt, dass Geduldete bleiben können und nicht „die Falschen abgeschoben werden“. Das Gesetz sei „kompliziert, bürokratisch“ und enthalte „zu viele Hürden“, meint dagegen Filiz Polat, integrationspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag. Gegenüber der Zeitung „Die Welt“ erklärte er, der UN-Migrationspakt schreibe vor, dass man den Grundsatz der globalen Gerechtigkeit bei der internationalen Arbeitsmigration berücksichtigen muss. „Dazu gehört das Verhindern eines Braindrains, also die Abwanderung von Hochqualifizierten aus den Herkunftsländern. Der jetzt vorliegende Entwurf des Fachkräftezuwanderungsgesetzes berücksichtigt das nicht.“ Der Chef der Bundestagsfraktion der Linkspartei Dietmar Bartsch kritisierte in der vorigen Woche, das Gesetz sei zu sehr an den Interessen der Wirtschaft statt an den Bedürfnissen der Menschen orientiert.

Über die Autorin

Nina Hager (Jahrgang 1950), Prof. Dr., ist Wissenschaftsphilosophin und Journalistin

Hager studierte von 1969 bis 1973 Physik an der Humboldt-Universität in Berlin. Nach dem Abschluss als Diplom-Physikerin wechselte sie in das Zentralinstitut für Philosophie der Akademie der Wissenschaften der DDR und arbeite bis zur Schließung des Institutes Ende 1991 im Bereich philosophische Fragen der Wissenschaftsentwicklung. Sie promovierte 1976 und verteidigte ihre Habilitationsschrift im Jahr 1987. 1989 wurde sie zur Professorin ernannt. Von 1996 bis 2006 arbeitete sie in der Erwachsenenbildung, von 2006 bis 2016 im Parteivorstand der DKP sowie für die UZ, deren Chefredakteurin Hager von 2012 bis 2016 war.

Nina Hager trat 1968 in die SED, 1992 in die DKP ein, war seit 1996 Mitglied des Parteivorstandes und von 2000 bis 2015 stellvertretende Vorsitzende der DKP.

Hager ist Mitherausgeberin, Redaktionsmitglied und Autorin der Marxistischen Blätter, Mitglied der Marx-Engels-Stiftung und Mitglied der Leibniz-Sozietät der Wissenschaften zu Berlin.

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"Ein Geschenk fürs Kapital", UZ vom 30. November 2018



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