Faschist darf als Faschist bezeichnet werden

Erfolg für „Gießener Echo“

Von DKP Gießen

Mit Genugtuung hat der Kreisvorstand der DKP Gießen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Erika Beltz „wegen des Verdachts der Beleidigung zum Nachteil von Herrn Hilmar Jordan“ zur Kenntnis genommen. Erika Beltz, Mitglied des Kreisvorstands und inhaltlich Verantwortliche für die DKP-Zeitung „Gießener Echo“ hatte im April dieses Jahres in einem Artikel festgestellt, dass mit dem AfD-Stadtverordneten Jordan erstmals ein Faschist im Gießener Stadtparlament sitzt, der, so wörtlich „seine Hauptaufgabe darin sieht, die Nazi-Verbrecher des „Greifgeschwaders 55“, das Städte wie Warschau und Coventry in Grund und Boden bombte, in Ehren zu halten.

Darin konnte die Staatsanwaltschaft keinen Anlass zur Klageerhebung feststellen und stellte das Verfahren nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung ein.

Ob die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nun bedeutet, dass der Begriff „Faschist“ keine Beleidigung darstellt oder ob nur Jordan als Faschist bezeichnet werden darf, geht daraus nicht hervor.

Erika Beltz meinte hierzu, dass sie zwar mit diesem Ergebnis gerechnet habe, aber auch einen Prozess gegen Herrn Jordan keinesfalls gescheut und gerne auch vor Gericht ihre Überzeugung vorgetragen und belegt hätte.

Der Verlauf des letzten parlamentarischen Abends, den Jordan dazu missbraucht habe, für seine faschistischen Gedenk­rituale zu werben, habe die im Gießener Echo geäußerte Feststellung bekräftigt und dürfte auch bei anderen Stadtverordneten keine Zweifel mehr über seine Gesinnung aufkommen lassen.

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"Erfolg für „Gießener Echo“", UZ vom 14. Oktober 2016



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