Landtagsparteien streiten über ein neues Polizeigesetz

Getöse in Brandenburg

Von Bernd Müller

Im brandenburgischen Landtag wird über ein neues Polizeigesetz beraten. Schleierfahndung, elektronische Fußfesseln für Gefährder, Bodycams für Polizisten, Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen, Aufzeichnungen von Veranstaltungen, Online-Durchsuchungen, Gesichtserkennung, Maschinengewehre und Sprengmittel im Einsatz der Polizei: Ginge es nach dem Willen der CDU-Fraktion im Landtag, würde das alles Wirklichkeit werden. Der Antrag, den die Christdemokraten im April eingebracht hatten, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) hatte zu diesem Zeitpunkt sanftere Töne angeschlagen. Die Menschen hätten ein Recht auf Sicherheit, „aber nicht um den Preis, dass Freiheitsrechte unbotmäßig beschnitten werden“, sagte er. In der Debatte stießen die CDU-Vorschläge auch bei der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ auf Ablehnung. Die CDU wolle die „Polizei in eine militärische Geheimpolizei“ verwandeln, sagte die Fraktionsvorsitzende Ursula Nonnenmacher. Trotz aller Kritik an dem Vorstoß der Christdemokraten will die Landesregierung nicht hinter anderen Landesregierung zurückstehen. Innenminister Schröter will noch in diesem Jahr den Entwurf eines neuen Polizeigesetzes vorlegen. Bislang wurde er nicht veröffentlicht. Presseberichten zufolge wird er gerade mit anderen Ministerien abgestimmt. Im Herbst soll er im Kabinett besprochen werden.

Einige Details sind allerdings bereits durchgesickert. Demnach soll die Schleierfahndung ausgeweitet werden. Darf die Polizei bislang nur im 30-Kilometer-Korridor an der Staatsgrenze ohne Anlass kontrollieren, soll das auch an Hauptverkehrswegen möglich werden. Der Polizeigewahrsam soll von bislang maximal vier Tagen auf bis zu einem Monat verlängert werden. Online-Durchsuchungen von Handys, Laptops und Messenger-Diensten sind geplant, terroristische Gefährder sollen mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden. Die Löschfrist für Überwachungsvideos würde von zwei Tagen auf einen Monat verlängert.

Die mit der SPD regierende Partei „Die Linke“ lehnt Schröters Entwurf ab. „Brandenburg braucht keinen Überwachungswahn nach bayerischem Vorbild“, sagte „Linke“-Landeschefin und Sozialministerin Diana Golze. „Die Linke“ werde die mögliche Verschärfung des Polizeigesetzes sehr kritisch prüfen, kündigte sie an. Ob sie auch den Bruch der Regierungskoalition in Kauf nehmen würde, ließ sie offen.

Die CDU-Fraktion signalisierte Zustimmung für Schröters Vorhaben. Die Überarbeitung des Polizeigesetzes sei überfällig, meinte ihr Innenpolitischer Sprecher Björn Lakenmacher. Damit ist offenbar die Hoffnung verbunden, doch noch Positionen im Gesetz verankern zu können, die sich an das baye­rische Vorbild anlehnen.

Ursula Nonnenmacher kündigte an, ihre Grünen-Fraktion werde sich gegen diese Neufassung mit allen Möglichkeiten zur Wehr setzen. Denn damit seien nicht nur schwere Eingriffe in die Grundrechte der Brandenburger Bürger verbunden. Ihrer Meinung nach muss auch damit gerechnet werden, dass die Sicherheit im Land darunter leidet. Die ohnehin unter Personalnot leidende Polizei könnte die Daten, die durch umfangreichere Überwachung erhoben werden, gar nicht in annehmbarer Zeit auswerten. „Damit würde der Sicherheitsapparat lahmgelegt.“

Unabhängig von der aktuellen Reform beteiligt sich Brandenburg an der Erarbeitung eines bundesweiten Muster-Polizeigesetzes. Dazu wurde ein hoher Beamter aus dem Potsdamer Innenministerium abgestellt. Er soll die entsprechende Arbeitsgruppe an der Fachhochschule der Polizei in Münster leiten.

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"Getöse in Brandenburg", UZ vom 6. Juli 2018



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