„Zustand und Gelände“ sucht Spuren von „wilden KZs“

Kunst oder Botschaft?

Vom „Insistieren der Vergangenheit auf eine Zukunft“ spricht Regisseurin Ute Adamczewski in einer Erläuterung zu ihrem Film, und weiter: „In jedem Bild potenzieren sich die Zeitpunkte und Zeiträume und beharren auf ihr Jetzt.“ Nicht eben ein einladender Text, aber mit seiner Pseudophilosophie passt er zu einem Film, der schon in seinem Titel „Zustand und Gelände“ Sperriges, schwer Zugängliches erwarten lässt. Die vor allem als Videokünstlerin bekannte Regisseurin deklariert ihn als ihren „ersten Dokumentarfilm“. Richtiger wäre wohl „Essayfilm“, denn zum Kern ihres Regiekonzepts gehört das formale, strenge Experiment. Sie zerlegt die Einheit von Ort und Zeit, die das Dokument kennzeichnet, in zwei Pole, in aktuelles Bild und historischen Kommentar, was ihrem Film zwar eine große Sprödigkeit gibt, aber auch ein vieldeutiges Spannungsfeld.

Konkret heißt das im vorliegenden Fall: Die Kamera (Stefan Neuberger) geleitet den Zuschauer auf gewundenen Straßen durch mal malerische, mal triste Landschaften, durch winzige Dörfer und vorbei an versteckt liegenden Schlössern des heutigen Bundeslandes Sachsen. Doch sie verharrt nicht, es geht ihr nicht um visuelle Attraktionen. Sie ist auf der Suche nach „vergessenen“ Orten, so genannten „wilden KZs“, denen die Jahrzehnte und die politischen Zeitläufte ihre Vergangenheit ausgetrieben haben. Die Nüchternheit der Bilder steht in auffälligem Kontrast zu dem von Katharina Meves gesprochenen, ambitionierten Filmtext, der ihnen nun ihre Vergangenheit wiedergibt – eine Vergangenheit, die auch wieder Gegenwart werden könnte, wie ein knapper Verweis auf das mörderische Tun der Zwickauer NSU-Terrorzelle andeutet. Auschwitz oder Buchenwald kennt heute jeder, vielleicht noch Colditz, Flöha oder Reichenbach, wo nach 1940 Lager für Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene entstanden. Hier aber geht es um Schlösser und Burgen sowie vergessene Treffpunkte der Arbeiterbewegung, Urlaubsheime oder Jugendherbergen, die von SS und SA schon im Frühjahr 1933 annektiert wurden und in denen aktive Mitglieder von SPD und KPD als „Schutzhäftlinge“ eingepfercht, gefoltert und umgebracht wurden.

Gesetzliche Grundlage solcher Inhaftierungen war die gleich nach dem Reichstagsbrand erlassene „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“, eine von Euphemismen strotzende Regelung, die Gegnern der Nazis „Schutzhaft“ vor dem von der Goeb-bels-Propaganda aufgestachelten „Volkszorn“ bot. Adamczewski und ihr Team fanden bei ihren Recherchen lokale Zeitzeugen mit oft vagen Erinnerungen an die „Tatorte“ und damalige Taten, weitaus seltener an konkrete Täter.

Zum Glück stieß man auf umfangreiche Amtskorrespondenz lokaler Behörden, die geprägt war vom Drängen auf die rasche Vollendung der „Übernahme“ ebenso wie von vorschneller Anpassung, selten nur von verhaltenem Widerspruch. Aufschlussreich etwa die Schließungsanordnung für eine Annaberger Sportlerkneipe wegen „marxistischer Verseuchung“, von der sich die angeschriebenen Betreiber eiligst und sogar rückwirkend zu distanzieren suchten. Ausführliche Zitate solcher Art, worin subalterne Bürokratie und die „Banalität des Bösen“ eine traute Einheit bilden, nehmen als quasi narratives Rückgrat Adamczewskis Film immerhin etwas von seiner Sprödigkeit. Der strengen Form geschuldet ist wohl auch der Verzicht auf Textinserts, die die geografische Orientierung und den Informationswert des Films hätten verbessern können. Schade, dass sich die Künstlerin stattdessen ausgiebig auf ein Nebenthema wendet, mit dem sich die verbreitete Ideologie von den zwei Diktaturen gefälliger bedienen lässt: nämlich wie die Erinnerungskultur im Nazistaat, in BRD und DDR sich in Grabsteinen und Gedenkstätten manifestiert. Eine zweifelhafte Botschaft.



Zustand und Gelände
Regie: Ute Adamczewski
Auf DVD



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Über den Autor

Hans-Günther Dicks (Jahrgang 1941), Mathematiklehrer mit Berufsverbot, arbeitet seit 1968 als freier Film- und Medienkritiker für Zeitungen und Fachzeitschriften, für die UZ seit Jahrzehnten.

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"Kunst oder Botschaft?", UZ vom 29. Oktober 2021



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