Über das neueste Urteil gegen den Verfassungsschutz

Nicht zu voreilig sein

In der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ging es um die Datenübermittlung an der Nahtstelle zwischen Verfassungsschutz auf der einen und den Polizeidienststellen sowie der Staatsanwaltschaft auf der anderen Seite. Wer jetzt frohlockt, das oberste deutsche Gericht hätte Regierung und Repressionsorganen ein Schnippchen geschlagen, der wird bitter enttäuscht. Die Karlsruher Richter sahen es nie als ihre Aufgabe an, in Grundsatzfragen konträr zur gegenwärtigen Regierungsmeinung zu entscheiden. Man kann den Richterspruch daher eher als gut gemeinten Hieb in die richtige Richtung verstehen.

Während heute das Kerngeschäft des Verfassungsschutzes das Beobachten von Personen und Organisationen einschließlich des Sammelns und Auswertens von Daten aus der Zielgruppe „verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen“ ist, geriet seine ursprünglich zweite Aufgabenstellung, die Untersuchung geheimdienstlicher Aktivitäten ausländischer Dienste nach dem Ende des Kalten Krieges, zunächst in Vergessenheit. Zum Jahreswechsel 2021/2022 hat sich dies geändert. Unter seinem Präsidenten Thomas Haldenwang rief der Verfassungsschutz das Ausforschungsprogramm SPOC (Single Point of Contact) ins Leben, das sich auf „Verdachtsfälle“ im Bereich „chinesischer Wirtschaftsspionage“ konzentriert. Und das ist ein politisch höchst heikler Bereich.

Zwar entsendet die Bundesregierung heute gerne wieder die eine oder andere Fregatte ins Südchinesische Meer, doch zeigt diese Kanonenbootpolitik nicht mehr die gleiche Wirkung wie in der Vergangenheit. Eine prosperierende sozialistische Republik lässt sich nicht so einfach beeindrucken wie einst ein heruntergewirtschaftetes Kaiserreich. Da wäre es fatal, wenn ein übermütiger Schlapphut voreilig einen chinesischen Geschäftsmann bei der Polizei anschwärzt. Man stelle sich nur vor, die chinesische Regierung würde als Reaktion darauf die Lieferungen von Computerchips nach Deutschland zurückhalten. Dann müsste die Bundesregierung chinesische Kühlschränke nach Deutschland schmuggeln lassen, um an die begehrten Bauteile zu kommen (wie jüngst EU-Kommissarin von der Leyen es Russland unterstellt hat). Da sollte man wirklich lieber die Gesetze nochmal nachschärfen.

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"Nicht zu voreilig sein", UZ vom 11. November 2022



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