Antifaschisten verurteilt

Schutz vor Neonazis ist Straftat

Von Herbert Schedlbauer

Wer sich Nazis in den Weg stellt, wird von der bundesdeutschen Justiz und Polizei immer wieder vor Gericht gezerrt. In Düsseldorf gibt es rund 300 Strafanzeigen der Polizei, davon etwa 100 wegen angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Ein Ergebnis, welches der Düsseldorfer Polizeipräsident Norbert Wesseler (SPD) zu verantworten hat.

Am 26. November mussten sich deswegen die ersten zwei Nazigegner vor dem Amtsgericht verteidigen. Diese hatten kurzfristig mit einer Kapuze und Schal ihr Gesicht verdeckt. Damit wollten sie sich während einer Gegendemonstration zu den „DÜGIDA“ Aufmärschen vor Aufnahmen durch die Nazis schützen. „Immer wieder kommt es zu Verfolgungen durch Neonazis, indem diese Fotos auf ihre Homepage stellen“ sagte der Verteidiger in beiden Prozessen.

Obwohl die Staatsanwaltschaft Strafbefehle von 2 000 Euro erlassen hatte, wogegen die Beschuldigten Widerspruch einlegten, beantragte sie im ersten Prozess Freispruch. „Der Tatbestand der Vermummung sei nicht erfüllt“. Im zweiten Fall stellte sie das Verfahren wegen Widerstand gegen Polizeibeamte ein. Reduzierte die Geldstrafe auf 450 Euro. Die Staatsanwältin kam nicht umhin zuzugeben, Julian S. und Oliver H. hätten sich zu keiner Zeit der polizeilichen Personenfeststellung entzogen.

Das hielt den Richter nicht davon ab, die Strafen drastisch zu erhöhen. Sein Urteil, 1 600 und 1 250 Euro zur Bewährung auf zwei Jahre. Passend zur Vorgehensweise der Justiz in diesem Land blendete der Richter in der Urteilsbegründung die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen aus und sah in Neonazi-Aufmärschen keine besondere Gefahrensituation für die Teilnehmer einer Gegendemonstration.

Dazu Oliver Ongaro vom Bündnis „Düsseldorf stellt sich quer“ (DSSQ). „Es ist schwierig nachzuvollziehen, dass Menschen, die sich einzig und allein vor Neonazis schützen wollten und deshalb ihr Gesicht unkenntlich gemacht haben, jetzt bestraft werden“. Zugleich machte er klar, dass sich die demokratische Öffentlichkeit durch solche Urteile nicht einschüchtern ließe. „Das Bündnis hat erreicht, dass DÜGIDA nur noch einen Haufen von nicht mehr als 30 Teilnehmern mobilisiert“, so Ongaro weiter. (Weiterer Termin vor dem Amtsgericht Düsseldorf am 14. 12. 2015–11.00 Uhr.)

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"Schutz vor Neonazis ist Straftat", UZ vom 11. Dezember 2015



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