Energiepreisbremse: Konzerne gewinnen, Verbraucher verlieren

Sparen für die Gewinnmaximierung

Mit den Stimmen der Ampelkoalition verabschiedete der Bundestag am 15. Dezember die Gesetze zur sogenannten Energiepreisbremse. 256 Parlamentarier votierten gegen die Vorlage, 33 enthielten sich. Die bis April 2024 laufende Energiepreisbremse setzt sich aus mehreren Einzelmaßnahmen zusammen: Beim Gas sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Betriebe für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Ähnlich bei den Verbrauchern von Fernwärme. Hier soll der Preis pro Kilowattstunde bis zur 80-Prozent-Grenze auf 9,5 Cent gedeckelt werden. Für den Energieverbrauch, der über der 80-Prozent-Marke liegt, gilt der von den Energieunternehmen festgesetzte Vertragspreis. Die Bundesregierung verspricht sich von diesem Modell einen „Sparanreiz“. Für Industrieunternehmen gilt bis zur 70-Prozent-Marke des Jahresverbrauchs 2021 ein reduzierter Gaspreis von 7 Cent je Kilowattstunde, bei Fernwärme liegt er bei 7,5 Cent netto. Beim Stromverbrauch soll der Preis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent brutto begrenzt werden, für die restlichen 20 Prozent zahlen die Verbraucher den aktuellen Marktpreis.

Unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzespakets überschlugen sich die Preisvergleichsportale im Internet mit Beispielrechnungen, in welcher Höhe durchschnittliche Haushalte durch den „Doppel-Wumms“ entlastet werden. Was in den Berechnungen nicht auftaucht, sind die nüchternen Zahlen zu den seit 2021 mehr als verdoppelten Energiepreisen, die die Verbraucher ohne jegliche Entlastung gleichwohl zahlen müssen. Vollmundig wird hingegen versprochen, private Haushalte müssten – außer zu sparen – nichts tun, um in den „Genuss“ der Entlastungen zu kommen. Die Entlastungen kämen „automatisch“ beim Verbraucher an. Schon jetzt steht fest, dass die Realität anders aussehen wird: Die Energiekonzerne weisen bereits darauf hin, dass von einem „reibungslosen“ Greifen der Energiepreisbremse nicht die Rede sein könne. „Die Gesetzentwürfe zu den Energiepreisbremsen sind so komplex geraten, dass ihre praktische Umsetzung eine Mammutaufgabe für die Energiebranche wird“, kommentiert die Chefin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae. Das liege zum Großteil daran, dass die Rückrechnung der Verbrauchswerte des Vorjahres und deren Individualisierung auf den einzelnen Haushalt die IT-Systeme an den Rand ihres Funktionierens bringen werde. Weitere Probleme treten hinzu, die im Gesetz mit keinem Wort berücksichtigt sind: Was ist mit den Haushalten, die Ende 2021 oder im laufenden Jahr umgezogen sind? Bei zwei verschieden energetisch ausgestatteten Haushalten kann somit ein gerechter Vergleich nicht berechnet werden.

Auf Basis der in 2021 noch großflächig verhängten Corona-Maßnahmen wird davon ausgegangen, dass der Durchschnittsverbrauch eines Haushalts übers Jahr niedriger lag als üblich. Das führt dazu, dass auch das 80-Prozent-Level beim Energieverbrauch künstlich niedriger lag, was 2023 dazu führt, dass ein privater Haushalt eher auf einem Verbrauch von über 80 Prozent landet und daher den Marktpreis zahlen muss. Ohnehin liegt auf der Hand, dass die privaten Haushalte, die schon in der Vergangenheit sorgsam auf den eigenen Stromverbrauch geachtet haben, durch die Energiepreisbremse bestraft werden: Das niedrige Verbrauchslevel des Vorjahres wird durch die 80-Prozent-Regel weiter heruntergeregelt, so dass der aufs Notwendigste bemessene Verbrauch mit Sicherheit über dem Deckel liegen wird. Hier hält die Bundesregierung für den betroffenen Verbraucher den wohlfeilen Rat bereit, die Energieunternehmen würden „in der Regel – zumindest teilweise“ solche Sondereffekte berücksichtigen.

Derweil blicken die Energiekonzerne auf ein ertragreiches Jahr zurück. Der Kurs der RWE-Aktie stieg seit Januar des Jahres um fast 20 Prozent, Schätzungen gehen davon aus, dass Deutschlands Energiemonopole im laufenden Jahr 113 Milliarden Euro zusätzliche Gewinne einstreichen. Befeuert wird die Gewinnmaximierung auf dem Energiesektor gerade durch die „Energiepreisbremse“. Während die Verbraucher Heizung, Warmwasser und Strom herunterregulieren müssen, garantiert die Ampel den Energiekon­zernen neue Gewinnmargen. Liegt der Energieverbrauch eines Haushalts unter 80 Prozent des Vorjahreswerts, erhält der Energiekonzern den ihm genehmen Marktpreis aus Steuermitteln, liegt der Haushalt über 80 Prozent, zahlen die Verbraucher direkt. Für die Energiemonopole eine klassische „Win-win“-Konstellation, für den Energiekunden eine ebenso klassische „Lose-lose“-Situation.

Über den Autor

Ralf Hohmann (Jahrgang 1959) ist Rechtswissenschaftler.

Nach seinen Promotionen im Bereich Jura und in Philosophie arbeitete er im Bereich der Strafverteidigung, Anwaltsfortbildung und nahm Lehraufträge an Universitäten wahr.

Er schreibt seit Mai 2019 regelmäßig für die UZ.

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"Sparen für die Gewinnmaximierung", UZ vom 23. Dezember 2022



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