Hamburger Gericht verhindert Volksentscheid für mehr Personal im Krankenhaus, Bündnisse mobilisieren weiter

Wie wir messen

Von Nicole Drücker

Nicole Drücker arbeitet im Hamburger Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus mit.

30000 Hamburgerinnen und Hamburger hatten 2018 in nur drei Wochen unterschrieben, um die Volksinitiative für mehr Personal im Krankenhaus zu unterstützen. Am Dienstag hat das Hamburgische Verfassungsgericht das Volksbegehren für verfassungswidrig erklärt – die Bundesgesetze seien ausreichend. Der rot-grüne Senat hatte geklagt, um zu verhindern, dass die Hamburger über ein Gesetz abstimmen können, das eine am Bedarf der Patienten orientierte Personalbemessung vorschreibt.

Das Hamburger Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus hatte erst im April auf einer Pressekonferenz klar gemacht, wie dringend nötig Veränderungen im Gesundheitswesen sind. Eine Kinderkrankenschwester, eine Hebamme, eine Auszubildende und zwei Intensivfachkräfte berichteten von ihrem Alltag. Von Patienten, die fünf Tage warten müssen, bis eine Pflegekraft Zeit hat, ihnen beim Duschen zu helfen. Von Frauen, die ohne Schmerzmittel allein ihr Kind in einem Kreißsaal zur Welt bringen müssen, weil die Hebamme woanders gebraucht wird. Von Eltern, die für ihre Kinder im Krankenhaus Babysitter bestellen, weil die Pflegekräfte keine ausreichende Betreuung sicherstellen können. Von Intensivpflegern, die nicht mehr für die Sicherheit ihrer Patienten einstehen können. Davon, dass elf von insgesamt 34 Auszubildenden in einer Klinik ihre Ausbildung in den ersten sechst Monaten abbrechen, und von Kinderkrankenschwestern, die mit Mitte zwanzig wissen, dass sie die Arbeit in ihrem Beruf nicht bis zur Rente durchhalten werden.

Auch die Zahlen belegen diese Berichte. Durchschnittlich bleibt eine Pflegekraft nicht länger als sieben Jahre in ihrem Beruf, danach ist sie ausgebrannt oder sucht sich einen anderen Job. Mehr als 50 Prozent der Pflegekräfte in den Krankenhäusern arbeiten mittlerweile in Teilzeit, die meisten von ihnen, weil die Belastung einer Vollzeitstelle nicht auszuhalten ist. In Deutschland gibt es 600 000 ausgebildete Pflegefachkräfte, die nicht mehr in ihrem gelernten Beruf arbeiten. Der Fachkräftemangel, über den Krankenhausbetreiber klagen, ist hausgemacht. Der Alltag in Altenpflegeheimen oder der häuslichen Versorgung ist teilweise noch dramatischer.

Der Pflegewissenschaftler Michael Simon hat auf Basis der Pflegepersonalregelung von 1993 ermittelt, wie viele Pflegekräfte heute in den Krankenhäusern gebraucht werden: Insgesamt 420 000. Das heißt: Allein in den Krankenhäusern fehlen 143 000 Pflegekräfte.

An dieser Zahl – 143 000 – muss sich jeder messen lassen, der behauptet, etwas gegen den Pflegenotstand zu tun. Die neuen Gesetze des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn sehen 6 000 zusätzliche Stellen vor.

Aus Sicht der Kommunisten drückt sich auch im Gesundheitswesen der Widerspruch von Kapital und Arbeit aus: Das Kapital hat ein Interesse daran, die Reproduktionskosten der Ware Arbeitskraft zu senken – während gleichzeitig Klinikkonzerne mit unserer Krankheit noch Profit machen. Für die DKP ist der Personalmangel in Kliniken nur einer von vielen Beweisen für die Notwendigkeit des Sozialismus.

Der Kampf für mehr Personal ist ein Abwehrkampf gegen ständige Angriffe. Aber unsere Forderungen nach Abschaffung der Fallpauschalen und einer gesetzlich verbindlichen bedarfsorientierten Personalbemessung werden von großen Mehrheiten getragen. Die Chance in diesem Kampf liegt darin, dass in den betrieblichen Kämpfen und den Aktivitäten der Bündnisse viele Menschen aktiv werden und sich organisieren – mit Kopf und Herz. Auf einem unserer Bündnistreffen hat eine Pflegekraft bei der Vorstellung gesagt: „Ich bin da, weil ich nicht mehr will, dass wir immer zu wenige sind.“

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"Wie wir messen", UZ vom 10. Mai 2019



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