Zur Berufungsverhandlung gegen den Heidelberger Antifaschisten Michael Csaszkóczy

Angst vor der Öffentlichkeit

Anti-Repressions-Kolumne

Normalerweise sind politische Veranstaltungen öffentlich, oder sie sind es eben nicht. Als aber die AfD in der Heidelberger Stadtbibliothek im Mai 2017 eine ihrer öffentlichen Hetzveranstaltungen abhalten wollte, wurde der über Heidelberg hinaus bekannte Lehrer und Antifaschist Michael Csasz­kóczy aus dem Saal getragen. Die reine beobachtende Teilnahme an ihrer Veranstaltung war den Blaubraunen nicht genehm. Die anwesende Polizei war schnell zur Stelle, um dafür zu sorgen, den Rechten ihr Unbehagen zu nehmen.

380503 henning - Angst vor der Öffentlichkeit - Antifaschismus, Rechtsprechung/Prozesse/Gerichtsurteile, Repression - Politik
Henning von Stoltzenberg

Wer schon einmal versucht hat, pöbelnde Neonazis während einer Diskussionsveranstaltung mit Hilfe der Polizei des Saales zu verweisen, weiß, dass es in den meisten Fällen ein Riesenakt ist, die Beamtinnen und Beamten davon zu überzeugen, jetzt mal tätig zu werden und das Hausrecht durchzusetzen. Dann ist von öffentlichen Räumen die Rede, dem Recht auf Meinungsfreiheit, dann liegen keine Anhaltspunkte für strafbare Handlungen vor und den Beamtinnen und Beamten sind angeblich tragischerweise die Hände gebunden. Im vorliegenden Fall geht es aber noch nicht mal um das Rufen von antifaschistischen Parolen oder gar handfeste Auseinandersetzungen, sondern darum, dass eine Person nur aufgrund des bekannten politischen Engagements gegen Rechts zuerst weggetragen und dann noch angeklagt wird. Die Begründung für den Hausfriedensbruch war, dass Csaszkóczy in diesem Fall den Schutz von Artikel 8 GG (Versammlungsfreiheit) verwirkt haben soll, weil er als „Rädelsführer der gesamten Heidelberger Linken“ anzusehen sei. Wer jetzt meint, dass dies eine verrückte Argumentation ist, wird sich über das Urteil im September 2018 von 20 Tagessätzen in der Gesamthöhe von 1.600 Euro unter Umständen etwas wundern.

Weniger wunderlich erscheint das Urteil unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Richterin Julia Glaser niemand geringerer ist als die Schwiegertochter des AfD-Gründers und Bundestagsabgeordneten Albrecht Glaser, der immer wieder durch rassistische Äußerungen auffällt. Richterin Glaser bekam den Fall ganze fünf Tage vor dem Prozesstermin zugeteilt, auch das ist so eine Sache, die reichlich seltsam erscheint.
Der Gerichtssaal glich am ersten Prozesstermin gemäß der Inszenierung einer kleinen Festung. Die Handys mussten abgegeben werden, sämtliche Prozessbeobachterinnen und -beobachter wurden abgetastet und Ausweise mussten vorgelegt werden. Im und um den Gerichtssaal waren zwölf Polizistinnen und Polizisten postiert.

Für die anstehende Berufungsverhandlung vor dem Landgericht am 10. Februar ab 8.30 Uhr wurde eine ähnlich befremdliche Verfügung erlassen: Besucherinnen und Besucher müssen sich wieder durchsuchen lassen und für die Dauer der Verhandlung ihre Ausweise abgeben. Die Anwesenheit von Justizwachtmeistern und Einsatzkräften im Gerichtssaal ist ebenfalls angeordnet. Öffentlichkeit ist damit, verbunden mit coronabedingten Einschränkungen, nur sehr bedingt gewährleistet.

Was dubios und wunderlich daherkommt, ist in Wirklichkeit ein durchschaubarer Versuch, einen bekannten Linken nach dem gewonnen Prozess gegen sein Berufsverbot ein weiteres Mal zu diskreditieren. Dagegen sollte die gesamte Linke öffentlich Position beziehen und sich solidarisch zeigen. Die lokalen Gewerkschaften, die Rote Hilfe und einige andere haben bereits Stellungnahmen herausgegeben, in denen sie Freispruch und keine weiteren disziplinarrechtlichen Maßnahmen fordern. Das ist wichtig und notwendig. Denn eines scheinen AfD und Gericht auf jeden Fall gemeinsam zu haben: Sie haben Angst vor der Öffentlichkeit.

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"Angst vor der Öffentlichkeit", UZ vom 22. Januar 2021



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