Chancen und Risiken der Digitalisierung sind eine Frage des Kräfteverhältnisses

Ferngesteuert

Von Rainer Perschewski

Die Arbeitswelt ist in Folge einer zunehmenden Digitalisierung von weitreichenden Veränderungen geprägt. Nicht auf einen Schlag, nicht in der Zukunft, sondern schrittweise, Tag für Tag und hier und jetzt. In den letzten Jahren hat die Entwicklung neuer Hard- und Software überproportional zugenommen. Was in den Medien unter der Überschrift „Industrie 4.0“ oder „Arbeit 4.0“ für effekt-heischende Schlagzeilen genutzt und mit fernen Visionen belegt wird, ist in den Betrieben längst angekommen. In der betrieblichen Realität erleben die Betriebsräte und Gewerkschaften zunehmend kürzere Intervalle, in denen neue Systeme in die betrieblichen Abläufe integriert werden. Das hat schon heute deutliche Auswirkungen auf die konkrete Tätigkeit und die damit einhergehende Veränderung von Berufsbildern.

Eisenbahnen ohne Lokführer?

Wie konkret sich diese allgemeingehaltenen Darstellungen im Alltag nachweisen lassen, soll an einigen Beispielen in der Deutsche Bahn AG deutlich werden:

Beim Rangieren von Güterzügen ist es Realität, dass dieses nicht aus der Lok heraus erforderlich ist. Der Rangierlokführer kann getrost neben der Lok herlaufen oder an der Zugspitze stehen und mit einen „Joystick“ das Rangieren übernehmen.

Auf der ICE Neubaustrecke Leipzig – Erfurt übernimmt ab Tempo 230 Km/h das European Train Control System (ETCS) die Sicherung der Zugfahrt. Die Signale erhält der Lokführer ständig aktuell auf sein Display per Funk. Bremst er nicht oder überschreitet Geschwindigkeiten wird dieser Zug aus der Ferne gesteuert.

Der Bahnkunde wird sich beim Kauf der Fahrkarte nach Fahrkartenautomat und Internetbuchung auf weitere Veränderungen einstellen müssen. Ab jetzt werden bundesweit beispielsweise etwa 400 Videoschalter installiert, an denen der Kunde dann via Bildschirm mit dem Mitarbeiter verbunden ist.

Die Beispiele sind zwar vereinfacht dargestellt und lassen sich um viele ergänzen. Jedoch wird deutlich, dass es keine langfristige oder ferne Vision des Unternehmens ist, diese Tätigkeiten nur noch von zentralen Standorten aus durchzuführen. Zusammengenommen ändern sich Arbeitsabläufe in einem Ausmaß und innerhalb einer Zeit wie es bisher nicht möglich erschien.

Flexible Arbeitszeiten – ein Fluch?

Im Bereich der Verwaltungstätigkeiten sind ebenso stetige Veränderungen zu beobachten. Auch hier ein konkretes Beispiel aus einer Zentrale eines Bahnbetriebes: Die Tätigkeit des Mitarbeiters ist nicht mehr an die Anwesenheit im Büro gekoppelt. Das Unternehmen und der Betriebsrat legten auf Initiative der Mitarbeiter fest, dass die tägliche Arbeit auch von anderen Orten erledigt werden kann. Ob von zu Hause oder der Strandbar die Arbeitsergebnisse erreicht werden, ist dabei nicht mehr relevant. Organisationseinheiten legen ihre speziellen Arbeitserfordernisse in einem Rahmen selbst fest, den eine Betriebsvereinbarung vorgibt und „verabreden“ ihre Anwesenheitszeiten für gemeinsame Absprachen.

Widerstände kommen in der Regel von Vorgesetzten. Es ist auch keine geschlechtsspezifische Inanspruchnahme festzustellen, wie gemeinhin flexiblen Arbeitsformen unterstellt wird. Trotz Arbeitszeiterfassung sinkt die Anzahl der Mehrleistungsstunden.

Der Betrieb steht jetzt vor der Einführung eines Desk-Sharing-Systems. Möglich wird es durch die technologische Entwicklung – jeder Arbeitsplatz ist mit Laptop ausgestattet. Darüber kann telefoniert, gechattet oder von jedem Ort auf die Systeme zugegriffen werden. Auch ein Diensthandy gehört zur Ausstattung.

Die Mitarbeiterzufriedenheit ist in der Organisationseinheit, die vor mehreren Jahren als Pilotprojekt gestartet ist, deutlich gestiegen. Sowohl das soziale Miteinander als auch – für das Unternehmen sehr erfreulich – die Kundenzufriedenheit hat sich verbessert.

Dieses Pilotprojekt wird schrittweise auf alle ausgedehnt. In Einführungsveranstaltungen erläutert der Betriebsrat dabei die Regeln zur Einhaltung gesetzlicher und tarifvertraglicher Bestimmungen und begleitet und reflektiert in Teilbetriebsversammlungen die Entwicklung, um möglichen Gefahren – wie der Entgrenzung von Arbeitszeit – zu begegnen.

Gewerkschaften auf Positionssuche

Die Mitgliedsgewerkschaften des DGB versuchen mit den Interessensvertretungen Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Hierzu werden Kongresse, Workshops und Fortbildungen durchgeführt, um den neuen Entwicklungen etwas entgegenzustellen. Die Diskussionen konzentrieren sich dabei im Wesentlichen auf die Situation der Beschäftigten in Großbetrieben, was mit dem Organisierungsgrad zusammenhängt. In den Mittel- und Großbetrieben ist die Möglichkeit des Eingreifens aufgrund von Tarifverträgen und vorhandener gewerkschaftlich orientierter Interessensvertretungen wesentlich einfacher.

Im Umkehrschluss bedeutet es aber nicht, dass die Wirkungen der Digitalisierung in kleinen Betrieben nicht vorhanden sind. Die große Gefahr ist hier, dass sie auf Gutdünken des Unternehmens durchgeführt werden.

In der Fachliteratur, wie auch in gewerkschaftlichen Veröffentlichungen wird viel darüber fabuliert, welche Chancen diese Entwicklung hat. Dabei ist die Gefahr groß Illusionen aufzuliegen, da wie in vielen aktuellen Fragen nicht vom Interessensgegensatz von Arbeit und Kapital ausgegangen wird. In der Folge ist es daher nicht überraschend, wenn vor Ort Vereinbarungen abgeschlossen werden, die sich negativ auf die Situation der Beschäftigten auswirken können oder zur Aufweichung bestehender sozialer Standards oder Arbeitsschutzbestimmungen führen. Die beschäftigtenorientierte Gestaltung dieser Entwicklungen ist eine Frage des Kräfteverhältnisses vor Ort.

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"Ferngesteuert", UZ vom 22. Januar 2016



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