Die Eltern von Vorschulkindern zahlen in NRW keine Kita-Gebühren. Dies gilt auch für ein zweites, jüngeres Kind, da das erste Kind laut Landesgesetz theoretisch als beitragszahlend gilt und jüngere Geschwisterkinder beitragsfrei betreut werden müssen. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat einer Klage von Eltern stattgegeben, deren Kommune für das zweite, jüngere Kind Beiträge erheben wollte. Die Satzung der entsprechenden Kommune ist somit unwirksam und muss überarbeitet werden.