Mit den Repressionen gegen die Palästina-Solidarität schreitet die Ausdehnung des politischen Strafrechts voran. Meinungsfreiheit wird beschnitten

Lauter als die Staatsräson erlaubt

Der Überbietungswettbewerb um die am weitesten gehende Einschränkung der Meinungsfreiheit ist eröffnet: In Berlin und Hamburg gelten Pauschalverbote für alle pro-palästinensischen Versammlungen und Kundgebungen. Dem hessischen Justizminister Roman Poseck (CDU) sind die Straftatbestände der Volksverhetzung und des Landfriedensbruchs zu uneindeutig. Er wird bei der kommenden Justizministerkonferenz die Schaffung eines Straftatbestandes vorschlagen, in dem die Leugnung des Existenzrechtes Israels unter Strafe gestellt werden soll. Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sprang Poseck zur Seite: Mit Blick auf die aktuellen Proteste müsse der Volksverhetzungsparagraf rasch „nachjustiert“ werden.

Bis das eintritt, behelfen sich die Staatsschützer mit der politischen Generaldirektive, hinter der Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“ stecke ein strafwürdiger Verstoß gegen die wiederentdeckte deutsche Staatsräson. Erstmals im Jahr 2007 ausgerufen von Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vor den Vereinten Nationen, gebiete es die historische Verantwortung Deutschlands, dass „Israels Sicherheit Teil der Staatsräson meines Landes (ist)“.

Die Staatsräson ist ein politisches Bekenntnis, kein juristisches oder gar verfassungsrechtliches Institut. Die „Augsburger Allgemeine“ greift das in ihrer Ausgabe vom 21. Oktober auf: „Denn wie weit die deutsche Staatsräson geht, wurde nie definiert. Ist damit der Kampf gegen den Antisemitismus gemeint? Der Schutz jüdischer Einrichtungen? Oder gar die Bereitstellung von Soldaten, wenn Israel wie aktuell um die eigene Sicherheit kämpft? Oder ist die Losung doch nur Hochstapelei?“ Eins ist sicher: Die Methode zur Beschneidung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist so neu nicht.

Wenn das Zeigen der Sowjetfahne wegen der unterstellten Solidarisierung mit dem Russland Putins eine verbotswürdige Handlung (Billigung eines Angriffskrieges) darstellt, warum sollte das Mitführen einer Flagge Palästinas nicht als Bekenntnis zur Hamas gewertet werden? Es gehört zum Bauplan der Ausdehnung des politischen Strafrechts, der Justiz die Entscheidung über solche Fragen zu überlassen, in der klammheimlichen Hoffnung, dass politische Floskeln in regierungsaffine Gerichtsbeschlüsse umgesetzt werden. Flugs wird damit jede Staatsräson zum rechtlichen Maßstab dafür, ob etwas strafbar ist oder nicht, ob eine Demonstration verboten wird oder nicht. Auch im Arbeitsrecht ist die Staatsräson schon angekommen, hat doch der FSV Mainz 05 seinen Spieler Anwar El Ghazi wegen eines „pro-palästinensischen Postings“ freigestellt. Was im öffentlichen Raum der Schutz der Sicherheit und Ordnung ist, nennt sich im Arbeitsrecht schlicht: Wahrung des Betriebsfriedens.

Dem Treffen des geheimdienstlichen Dreigestirns der Präsidenten von Bundesnachrichtendienst (BND), Verfassungsschutz (BfV) und Militärischem Abschirmdienst (MAD) am 16. Oktober in Berlin ist zu verdanken, dass mittlerweile das ganz große Bedrohungsszenario aufgemacht wurde. Längst geht es nicht mehr um die Situation in Palästina. BfV-Chef Thomas Haldenwang weiß um die Hintergründe. Interne und externe Krisen „waren, sind und bleiben Nährboden für unterschiedlichste Formen des Extremismus und können als Trigger auf extremistische Kräfte jeder Couleur wirken“. All das führe zur „Entgrenzung verfassungsfeindlichen Gedankengutes in die Breite der Gesellschaft“. BND-Präsident Bruno Kahl sind die 1,03 Milliarden Euro aus dem laufenden Bundesetat zu wenig: Wer Bedrohungen effektiv abwehren will, braucht „verlässliche Daten“ und die kosten Geld, ergo: „Nach der Reform ist vor der Modernisierung.“

Im Hause Haldenwang beschäftigt man sich derzeit „mit allen zur Verfügung stehenden Kapazitäten“, die von Bundeskanzler Olaf Scholz vor zwei Wochen angekündigten Betätigungsverbote von Hamas und Samidoun „schnellstmöglich“ umzusetzen. Zu Einzelheiten operativer Maßnahmen „könne man im Vorfeld keine Auskunft geben“. Der Grund für die Nachrichtensperre dürfte eher in der Ankündigung von Samidoun liegen, ein mögliches Verbot rechtlich anzufechten. Dann könnte zutage treten, dass das Haldenwangsche Datenmaterial dem Gericht nicht ausreicht.

Über den Autor

Ralf Hohmann (Jahrgang 1959) ist Rechtswissenschaftler.

Nach seinen Promotionen im Bereich Jura und in Philosophie arbeitete er im Bereich der Strafverteidigung, Anwaltsfortbildung und nahm Lehraufträge an Universitäten wahr.

Er schreibt seit Mai 2019 regelmäßig für die UZ.

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"Lauter als die Staatsräson erlaubt", UZ vom 27. Oktober 2023



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