DGB Dülmen setzt sich gegen SPD-Bürgermeisterin durch

Mai-Empfang kann stattfinden

Von Markus Bernhardt

Die nordrhein-westfälische Stadt Dülmen muss dem örtlichen Deutschen Gewerkschaftsbund die „Alte Sparkasse“ für dessen Empfang am Vorabend des 1. Mai überlassen. Das hat am vergangenen Freitag das Verwaltungsgericht Münster entschieden. Zuvor hatte der DGB gegen das Verbot seiner Veranstaltung durch die von SPD-Bürgermeisterin Lisa Stremlau geführte Stadt geklagt. Die Feierlichkeit der Gewerkschafter in städtischen Räumen war mit Verweis auf einen 2017 gefällten Ratsbeschluss verboten worden, der Parteien in Wahlkampfzeiten die Nutzung von öffentlichen Einrichtungen untersagt (siehe UZ vom 13. März). Sollte die Stadt nicht die nächste Gerichtsinstanz anrufen, was sie bisher offenbar nicht will, hätte das Urteil des Verwaltungsgerichts Bestand.

„Für den DGB hat diese Entscheidung bundesweite Bedeutung. Es wurde festgestellt, dass der DGB nicht gegen das Neutralitätsgebot verstoßen hat“, betonte der Dülmener DGB-Vorsitzende Ortwin Bickhove-Swiderski.

Das Vorgehen der SPD-Bürgermeisterin und der von ihr geführten Stadtverwaltung hatte bundesweit für Empörung gesorgt. So hatte sich sogar DGB-Chef Reiner Hoffmann in die Debatte eingeschaltet und in einem der UZ vorliegenden Schreiben seine „Verwunderung und Empörung“ über das Verbot geäußerte. „Wir, der Geschäftsführende DGB-Bundesvorstand und der Bezirksvorstand des DGB-Nordrhein-Westfalen, kritisieren das aufs Schärfste“, hieß es in dem an Bürgermeisterin Stremlau gerichteten Schreiben.

Unterstützung erhielt der DGB auch von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten. Die Entscheidung der Stadt wertete man dort als ein „weiteres Indiz dafür, wie weit der Einfluss der AfD inzwischen auf politische Entscheidungen wirkt“. Proteste kamen auch von Gewerkschaftsgliederungen verschiedener Städte sowie Linkspartei und DKP.

Der DGB-Vorsitzende Ortwin Bickhove-Swiderski kündigte unterdessen an, die Angelegenheit nicht auf sich beruhen zu lassen: „Die Vertreter des DGB fordern nunmehr die Stadtverwaltung Dülmen auf, den Bürgerinnen und Bürgern in Dülmen zu erklären, welche Kosten entstanden sind, die nunmehr die Dülmener Steuerzahler für diese bundesweite einmalige Posse zu zahlen haben“, sagte er. Der DGB-Bundesvorstand will den Gerichtsbeschluss jetzt allen DGB-Gliederungen zur Kenntnisnahme weiterleiten, um ähnliche Verbote künftig zurückweisen zu können.

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"Mai-Empfang kann stattfinden", UZ vom 18. April 2019



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