Über Urlaubskürzungen bei Kurzarbeit

Richter rechnen nicht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seiner Entscheidung vom 30. November wieder einmal bewiesen, was Klassenjustiz ist: Bei Kurzarbeit entfällt das Urlaubsgeld. Die Klägerin, eine „Verkaufshilfe mit Backtätigkeit“, ging durch drei Instanzen und verlor. Schon ihr Bruttostundenlohn von 9,35 Euro reichte nur knapp zum Überleben. Im April 2020 wurden annähernd 6 Millionen Lohnabhängige „Corona-bedingt“ auf Kurzarbeit gesetzt. Auch sie gehörte dazu. Für mehrere Monate verordnete ihr „Arbeitgeber“, ein bundesweit bekannter Backwaren-Monopolist, Kurzarbeit „Null“. Von jetzt auf gleich musste sie mit dem aus öffentlichen Mitteln gezahlten Kurzarbeitergeld (67 Prozent ihres Lohns) auskommen. Ihr Urlaubsanspruch wurde gestrichen und die Zahlung des Urlaubsgeldes in Höhe von 650 Euro verweigert.

Weil bei der Kurzarbeit die Arbeitspflicht fehle, sei der Unternehmer von jeglicher Leistungspflicht frei, das Urlaubsgeld eingeschlossen. Vom neuen Grundsatzurteil des BAG sind zehntausende Kurzarbeiter betroffen. 34 Prozent aller Betriebe hatten 2020 Kurzarbeit angemeldet, jeder zehnte Beschäftigte wurde in „Kurzarbeit Null“ versetzt. Mit dem BAG im Rücken kann nun jedes Unternehmen die Urlaubsansprüche von Kurzarbeitern bis auf Null zusammenstreichen. Ganz im Sinne des Paragraphen 611a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wonach der „Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet“ ist. Solange das Arbeitsverhältnis besteht, ist er fremdbestimmt und der Unternehmer diktiert die Bedingungen – auch wenn der Lohnabhängige abrufbereit zu Hause sitzen muss.

Auf die Justiz ist Verlass, sie weiß, in welchem Lager sie steht. Der Vorsitzende Richter am BAG, Heinrich Kiel, sagte in der Sitzung „Unser Problem ist explizit im Bundesurlaubsgesetz nicht geregelt“, ihm war der Freiraum, anders entscheiden zu können, folglich bewusst. Wie schon seine Kollegen vom fünften Senat, die ebenfalls in einer „Grundsatzentscheidung“ vom 13. Oktober geurteilt hatten: Kein Lohnanspruch bei Corona-Lockdown. Die Unternehmerseite müsse in Fällen „höherer Gewalt“ vom Betriebsrisiko freigestellt werden. Und die profitiert in Milliardenhöhe: Im vergangenen Jahr wurden über 13 Milliarden Euro Dividenden von DAX-Unternehmen ausgeschüttet, die vom Staat mit Kurzarbeitergeld subventioniert worden waren. Das BAG interessiert das nicht. Entsprechend dem unter Juristen geflügelten Wort: „Judex non calculat“ – ein Richter rechnet nicht.

Über den Autor

Ralf Hohmann (Jahrgang 1959) ist Rechtswissenschaftler.

Nach seinen Promotionen im Bereich Jura und in Philosophie arbeitete er im Bereich der Strafverteidigung, Anwaltsfortbildung und nahm Lehraufträge an Universitäten wahr.

Er schreibt seit Mai 2019 regelmäßig für die UZ.

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"Richter rechnen nicht", UZ vom 10. Dezember 2021



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