„Das ist die Drecksarbeit, die Israel für uns alle macht.“ Mit diesen Worten hat Bundeskanzler Friedrich Merz den Angriffskrieg Israels gegen Iran begrüßt. Der Schauspieler Dieter Hallervorden hat daraufhin gemeinsam mit 15 weiteren Personen Strafanzeige gestellt. Zu den Unterzeichnern gehören Albrecht Müller, Redakteur bei den „Nachdenkseiten“ und früherer Koordinator im Kanzleramt, Sebastian Bahlo, Vorsitzender des Deutschen Freidenkerverbandes, die Musiker Diether Dehm und Tino Eisbrenner und die Publizistinnen Jenny Farrell und Christiane Reymann. Wir dokumentieren im Folgenden den Wortlaut ihrer Anzeige:
„Hiermit erstatten wir Unterzeichnenden Strafanzeige gegen den deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz. Dieser hat unter anderem gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen – insbesondere gegen die Artikel 9, 25 und 26.
Herr Merz, der vor seiner Tätigkeit als Bundeskanzler Aufsichtsratsvorsitzender des weltgrößten Rüstungsinvestors BlackRock gewesen war, hat am 17. Juni 2025 am Rande des G-7-Gipfels in Kanada den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Israels auf den Iran mit den Worten ‚beschönigt‘: ‚Das ist die Drecksarbeit, die Israel für uns alle macht.‘
Auch wenn der Ort seiner Aussage im Ausland liegt, was strafrechtlich keine unmittelbare Wirkung hätte, ist sie vor allem auf die Wirkung in Deutschland ausgelegt. Wenn ein deutscher Regierungschef in seiner Vorbildfunktion meint, derart offen und öffentlich gegen Artikel 26 verstoßen zu dürfen, könnten sich künftig noch mehr Menschen in Deutschland ermutigt fühlen, Angriffskriege zu propagieren. Auch darum ist ihm rechtlich und publizistisch Einhalt zu gebieten.
Wir fordern darum den Generalbundesanwalt und die Staatsanwaltschaft Berlin auf, strafrechtliche Schritte gegen den Bundeskanzler einzuleiten.
Unter anderem begründet das Strafgesetzbuch in Paragraph 80 A das ‚Aufstacheln zu einem Angriffskrieg‘ mit „gesteigerten, auf die Gefühle des Adressaten gemünzten propagandistischen Anreizen‘. Das dürfte – sowohl in Bezug auf die deutsche Öffentlichkeit als auch die leidende Bevölkerung im Iran, im Libanon und im Gaza – insbesondere bei einem Bundeskanzler in hervorgehobener Wirkung – gesehen werden. Durch den Zusatz „für uns alle“ bei der sogenannten „Drecksarbeit“ ist der Verstoß auch in enger juristischer Auslegung gegeben.
Zumal Herr Bundeskanzler Merz gegen ‚den Gedanken der Völkerverständigung‘ (Artikel 9 Grundgesetz) und das ‚Friedensgebot‘ (Artikel 20, 3 Grundgesetz) verstoßen hat, wozu er durch Artikel 25 gleichzeitig durch das Grundgesetz im Amtseid an das internationale Völkerrecht gebunden ist.
Der Bundeskanzler beruft sich nun aktuell auf den israelischen Regierungschef Netanjahu, der behauptet, eine iranische Atombombe an der Entstehung aktuell behindert zu haben. Was US-Geheimdienste bestreiten. Hierzu ist anzufügen, dass Netanjahu seit 2002, also seit 23 Jahren, öffentlich von einer kurz vor der Fertigstellung stehenden iranischen Atombombe schwadroniert.
Die Belobigung des israelischen Angriffskriegs als ‚Drecksarbeit für uns alle‘ steht dazu und zur UN-Charta in eklatantem Widerspruch. Dort steht in Artikel 2.3: ‚Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel … bei.‘
Artikel 2.4 der UN-Charta schreibt noch klarer: ‚Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.‘
Die Belobigung von Gräueltaten der israelischen Luftwaffe durch den Bundeskanzler steht also nicht nur im Gegensatz zu nationalem und internationalem Recht, sondern geschah auch unter Verwendung von Nazi-Vokabular. Anfang 1942 hatte SS-Obersturmführer August Häfner die Massenerschießung von 34.000 jüdischen Menschen innerhalb von 48 Stunden in Babi Jar mit eben derselben zynischen Wortwahl als ‚Drecksarbeit‘ gerechtfertigt.“