Nach fünfzehn Tagen Ferien rufe man selbstverständlich wieder zu Blockaden auf. „Die Gymnasien werden blockiert, und das ab Montag“, erklärte Pierre Sourzat, Vorsitzender der Schülervertretung „Les Lycéens!“, am Sonntag dem Radiosender RMC. Die Verbände „Union syndicale lycéenne“ (USL) und „Union étudiante“ riefen am gleichen Tag dazu auf, Schulen und Universitäten am Dienstag und Donnerstag dieser Woche zu blockieren. Am Donnerstag schließen sich die Schüler und Studenten dem Aufruf der Gewerkschaftsverbände zum Generalstreik an.
Emmanuel Macrons Aufforderung vom 27. Oktober, nach der Wiederaufnahme des Unterrichts „in Ruhe“ weiterzumachen, weil die Jugend erhört worden sei, sorgt in Frankreich für Spott. Am 31. Oktober demonstrierten wieder gut 500.000 Menschen gegen Macrons Regime, trotz Demonstrationsverboten, massiver Repression und mindestens 70.000 Polizisten, die gegen die Demonstrierenden antraten. „An diesem 31. Oktober gab es Kostüme in Hülle und Fülle, eine enorme Entschlossenheit gegenüber der Polizei, Kämpfe um die Vorherrschaft, Straßenfeste, Musik und nächtliche Barrikaden“, berichtete das Online-Magazin „Contre Attaque“. Der Bewegung sei es gelungen, eine Brücke zum Generalstreik am 5. November zu schlagen.
Während Macrons „Zugeständnisse“ an die Schüler von deren Verbänden als „Augenwischerei“ und schnell abkratzbarer Lack beiseite gewischt werden, verschärft der Präsident die Repression gegen die Jugend- und Sozialproteste weiter. Der französische Senat hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der vorsieht, dass Teilnehmer einer Demonstration für Schäden zur Kasse gebeten werden können, die sich irgendwie dieser Demo zurechnen lassen – ganz egal, ob sie selbst Schäden verursacht oder überhaupt gegen ein Gesetz verstoßen haben. Die Idee ist keineswegs neu – „Rassemblement national“, die Partei der Faschistin Marine Le Pen, fordert ein solches Gesetz schon länger. Der Entwurf des Senats sieht vor, dass die Vollstreckung bis zu einem Betrag von 10.000 Euro aus Kindergeld oder Wohngeld erfolgen kann. Das verstößt gegen den in Frankreich geltenden Grundsatz der Unpfändbarkeit von Sozialleistungen. Der Gewerkschaftsverband CGT sieht den Gesetzentwurf als massiven Angriff auf den Rechtsstaat und die Demonstrationsfreiheit und fordert, das Vorhaben aufzugeben.
Überhaupt reagieren Macron und Premierminister Sébastien Lecornu mit Repressionsmaßnahmen aus dem Katalog des Ausnahmezustands auf die Proteste, ohne diesen zu erklären. Eine unbekannte Anzahl von Bürgern erhielt knapp vor dem 31. Oktober eine gerichtliche Anordnung des Aufenthaltsorts, in Frankreich mit „Micas“ abgekürzt, sowie individuelle Demonstrationsverbote. Mit diesen Anordnungen kann die Polizei Menschen einen bestimmten Aufenthaltsort zuweisen. Eingeführt wurden sie nach dem Terroranschlag vom 13. November 2025, gedacht sind sie für Terrorismusbekämpfung. Rechtsanwälte und Organisationen wie die Umweltschutzorganisation „Soulèvements de la Terre“ verurteilen das entschieden als Gleichsetzung von Antifaschismus oder Umweltschutz mit Terrorismus. Aktuell richten sich solche Anordnungen gegen Schüler, Gewerkschafter, Bauern, Aktive der Palästina-Solidarität, Umweltschützer und Antifaschisten. Die große Mehrheit der Betroffenen, berichtet die Tageszeitung „L’Humanité“, wurde nie strafrechtlich verurteilt, nicht einmal festgenommen. Wehren können sich Betroffene kaum: Sie müssten, in Umkehr des rechtsstaatlichen Prinzips der Unschuldsvermutung, ihre Ungefährlichkeit beweisen.








