Zu rechten Netzwerken in der Bundeswehr

Unter Kameraden

Neues aus dem Hause Kramp-Karrenbauer. Der am 3. Juni im Bundeskabinett vorgestellte Gesetzentwurf zur Änderung von Soldatengesetz und Wehrdisziplinarordnung hält für die Truppe einiges bereit. Das Gratisbahnfahren für den braven Soldaten in Uniform wird nun gesetzlich verankert. Den Bund kostet die Maßnahme zur Militarisierung der Gesellschaft in diesem Jahr 33 Millionen Euro. Tendenz steigend.

Diejenigen Soldaten aber, die durch „Extremismus und andere schwere Straftaten“ das tadellose Ansehen der Bundeswehr gefährden, müssen jetzt befürchten, dass ihr „Dienstverhältnis zeitnah beendet wird“. Tatsächlich?
Für Berufssoldaten gilt Paragraf 41 des Bundesbeamtengesetzes und Paragraf 24 des Beamtenstatusgesetzes. Bei strafrechtlicher Verurteilung „endet das Dienstverhältnis“. Reservisten wird man – sofern man will – nach Paragraf 13 Reservistengesetz noch schneller los. Wozu also das ganze Gerede von angeblich neuen Maßnahmen? Der Gesetzentwurf gibt selbst die Antwort: Die Disziplinarkompetenz der unmittelbaren Dienstvorgesetzten soll ausgebaut werden, um eine „Entlastung der Disziplinargerichte“ zu erreichen. Heißt: Wir regeln das intern – unter Kameraden und ohne Justiz.

Schon Volker Rühe hatte als Verteidigungsminister im Dezember 1997 behauptet: „Nirgendwo wird härter gegen Rechtsextremisten vorgegangen als in der Bundeswehr.“ Die Konsequenzen lassen sich allwöchentlich der Presse entnehmen: Neonazi-Netzwerke und private Waffenlager im Umfeld der Elitetruppe KSK, im letzten Jahr allein 360 Neuzugänge in der Rechtsextremenliste des Bundeswehr-Geheimdienstes MAD, 773 enttarnte Braune bei den Reservisten seit 2017. Wen überrascht es noch, dass in der vergangenen Woche in Sachsen Reservisten aufgeflogen sind, die sich zum „Rassenkrieg“ bekennen? Reaktion des Verteidigungsministeriums: „Derzeit liegen noch keine Ergebnisse vor. Wir nehmen den Vorgang sehr ernst.“

Dem entspricht die geltende Zentrale Dienstvorschrift (ZDV) 3/710 „Tarnen und Täuschen“. Dort steht, dass man die „eigene Truppe der feindlichen Aufklärung entziehen“ müsse. Auch für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr hält die ZDV einen wichtigen Ratschlag bereit: Den „Feind durch unvollständiges oder fehlerhaftes Lagebild zu falschen Entschlüssen verleiten“. Noch Fragen?

Über den Autor

Ralf Hohmann (Jahrgang 1959) ist Rechtswissenschaftler.

Nach seinen Promotionen im Bereich Jura und in Philosophie arbeitete er im Bereich der Strafverteidigung, Anwaltsfortbildung und nahm Lehraufträge an Universitäten wahr.

Er schreibt seit Mai 2019 regelmäßig für die UZ.

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"Unter Kameraden", UZ vom 12. Juni 2020



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