Anzeige Angehöriger von Opfern und Menschenrechtlern gegen Staatspräsident Erdogan und andere

Vorwurf: Kriegsverbrechen

Von Markus Bernhardt

Am Montag haben die Rechtsanwältinnen Britta Eder und Petra Dervishaj Strafanzeige bei der Generalbundesanwaltschaft gegen Erdogan sowie weitere türkische Minister, Verantwortliche aus Militär und Polizei und die zuständigen Gouverneure wegen in den kurdischen Gebieten im Südosten der Türkei begangener Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Anzeige gemäß dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) erstattet.

Im Mittelpunkt der rund 200 Seiten umfassenden Anzeige stehen Verbrechen in den kurdischen Provinzen im Südosten der Türkei, schwerpunktmäßig der Stadt Cizre (Provinz Sirnak). Vom 4. bis zum 11. September 2015 waren dort während eines Ausnahmezustands 21 Zivilistinnen und Zivilisten getötet worden. Viele Opfer wurden im direkten Umfeld ihres Hauses bzw. auf ihrem eigenen Grundstück durch Sicherheitskräfte erschossen. Ein weiterer Schwerpunkt der Anzeige ist der Tod von mindestens 178 Menschen, die während einer weiteren Ausgangssperre vom 14. Dezember 2015 bis 2. März 2016 in Cizre in drei Kellerräumen Schutz vor den Angriffen des türkischen Militärs mit Artillerie, Panzern und weiteren schweren Waffen Schutz gesucht hatten. Sie teilten ihre Lage, dass die Keller weiter angegriffen werden und viele Menschen dringend ärztliche Hilfe benötigen sowie einen großen Teil ihrer Namen per Telefon Abgeordneten, Presse und Amnesty International mit. Amnesty International startete daraufhin eine Urgent Action, eine „Eilaktion“. Dennoch wurden keine Krankenwagen durchgelassen, der Kontakt zu den Personen brach ab und aus den Kellern wurden bisher 178 größtenteils verbrannte Leichen geborgen.

„Aufgrund der in der Anzeige dargestellten Zeugenaussagen und sonstigen Beweise besteht der Verdacht, dass Sicherheitskräfte teilweise Benzin in die Keller gegossen und diese dann in Brand gesetzt haben bzw. die Menschen zuerst mit schweren Waffen getötet und die Leichen anschließend verbrannt haben“, erläuterten die Anwältinnen am Montag gegenüber Medienvertretern. Ihre Mandantinnen und Mandanten hielten es „für eine ethische Verpflichtung die systematischen Kriegsverbrechen in der Türkei hier in der Bundesrepublik zur Anzeige zu bringen, wie es gemäß dem Völkerstrafgesetzbuch möglich ist, dem das Weltrechtsprinzip zu Grunde liegt“. Der Zweck dieses Prinzips sei die Straflosigkeit von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern, unabhängig davon, wo der Tatort liege“, so die Juristinnen weiter.

Die Anzeige wird von Dutzenden Bundestagsabgeordneten, Juristen und Kulturschaffenden unterstützt. So unter anderem vom Liedermacher Konstantin Wecker, der Antifaschistin und Sängerin Esther Bejarano und dem Schauspieler Rolf Becker.

Auch die Internationale Liga für Menschenrechte unterstützt die Strafanzeige, die ihr Vorstandsmitglied Dr. Rolf Gössner mit erstattet hat. Die Menschenrechtsliga fordert schon seit längerem mit Nachdruck, „die Kriminalisierung und Ausgrenzung von Kurden, ihren Organisationen und Medien in Europa und Deutschland endlich zu beenden sowie die Menschenrechtslage in der Türkei und die kurdische Frage unverzüglich und nachhaltig auf die EU-Agenda zu setzen“.

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"Vorwurf: Kriegsverbrechen", UZ vom 1. Juli 2016



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