Die USA tun nach wie vor alles, um das sozialistische Kuba zu zerstören

„Hunger und Verzweiflung hervorrufen“

Als Fidel Castro am 1. Januar 1959 in Santiago de Cuba die Unabhängigkeit der Insel von der Vorherrschaft ausländischer Mächte erklärte, kündigte er zugleich an, dass künftig allen Bürgern das Recht auf Bildung, Gesundheitsversorgung und Teilhabe am sozialen Leben garantiert werde. Der Sturz des von Washington unterstützten Diktators Fulgencio Batista und der Sieg der Revolution hatten die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Kuba sich von einer rückständigen Kolonie zu einer souveränen Nation entwickelte, die heute in den von Fidel Castro angeführten Bereichen international als Vorbild gilt. Schon kurz nach ihrem Triumph hatten die Rebellen Sozialreformen eingeleitet, um ihre Vision von einer gerechteren Gesellschaft umzusetzen. Zum 60. Jahrestag der Revolution erklärte Kubas heutiger Präsident Miguel Díaz-Canel am 1. Januar 2019, dieses Jubiläum sei „ein Anlass zur Freude, ein Grund, stolz zu sein, und zugleich eine Verpflichtung für die Zukunft“.

Doch nicht alle Jahrestage sind ein Grund zum Feiern. Nachdem Washington die sozialen Veränderungen in Kuba zunächst noch durch Drohungen und eine Politik der Nadelstiche zu verhindern suchte, verhängte die Regierung der Vereinigten Staaten am 19. Oktober 1960 einseitige Handelssanktionen gegen das kleine Nachbarland. An diesem Tag untersagte Washington alle Exporte auf die Insel, mit Ausnahme von Lebensmitteln und Medikamenten. Mit dieser Maßnahme wurde vor 60 Jahren die umfangreichste, längste und grausamste Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade eingeleitet, die je gegen ein Land verhängt worden ist. Obwohl die Blockade häufig als „Reaktion“ auf die Verstaatlichung US-amerikanischer Unternehmen dargestellt wird, sind die Pläne, Kuba durch wirtschaftlichen Druck gefügig zu machen, tatsächlich älter. Bereits vor den Enteignungen waren in den USA neben militärischen Optionen auch Konzepte für ökonomische Strangulierungsmaßnahmen entwickelt worden.

Wirtschaft als Waffe

Gut eine Woche vor dem Sieg der Rebellen hatte der unter dem Vorsitz von Präsident Dwight D. Eisenhower tagende Nationale Sicherheitsrat (NSC) am 23. Dezember 1958 erklärt, dass „eine militärische Aktion in Kuba notwendig werden könnte“. Ergänzend zu dieser Option setzten die USA aber auch von Anfang an auf wirtschaftlichen Druck als einer anderen Form von Gewalt, um dieselben Ziele zu erreichen. So verhinderten die US-Behörden im Februar 1959 nicht nur die Auslieferung der Folterer, Mörder und Kriegsverbrecher des gestürzten Regimes, sondern auch die Beschlagnahme und Rückgabe des von dem geflohenen Batista gestohlenen Nationalvermögens von 424 Millionen US-Dollar. Stattdessen erklärte US-Vizepräsident Richard Nixon, nachdem Fidel Castro im April 1959 die USA besucht hatte, er sei zu der Überzeugung gelangt, dass „Kuba die Interessen der USA nachhaltig stört“. Nixon regte an, „umgehend Maßnahmen einzuleiten, um das Regime in Havanna zu beseitigen“. Als die Regierung in Havanna am 17. Mai 1959 – trotz aller Warnungen aus Washington – das erste Gesetz zur Agrarreform verabschiedete, durch das ein Teil des einheimischen und ausländischen Großgrundbesitzes aufgelöst und über 100.000 Bauern unentgeltlich Land zugeteilt wurde, sah die US-Regierung Handlungsbedarf. Schließlich hatte Washington nur fünf Jahre zuvor auf Druck des Agrarkonzerns United Fruit Company eine von Guatemalas Präsidenten Jacobo Árbenz eingeleitete Agrarreform mit einem CIA-Putsch blutig beendet. Im Oktober 1959 genehmigte US-Präsident Eisenhower geheime Luft- und Seeangriffe sowie die Anwerbung konterrevolutionärer Gruppen auf Kuba. Am 11. Dezember 1959 stimmte Eisenhower einem von der CIA vorgelegten Aktionsplan zu, der „den Sturz Castros innerhalb eines Jahres“ und die Einsetzung einer US-freundlichen Junta vorsah. Außerdem genehmigte der Präsident „Radioattacken zur Störung und Destabilisierung“, die großzügige materielle und personelle Unterstützung „proamerikanischer oppositioneller Gruppen“ sowie „die Eliminierung Fidel Castros“.

Parallel dazu verstärkte Washington den wirtschaftlichen Druck. Am 17. März 1960 beschloss die Regierung Eisenhower, die Abnahme des kubanischen Zuckers und die Lieferung von Treibstoffen einzustellen. Als Ziel dieser und weiterer Maßnahmen gab die US-Regierung am 6. April 1960 „das Provozieren von Enttäuschung und Entmutigung durch wirtschaftliche Not“ vor. Wörtlich heißt es in einem von Staatssekretär Lester D. Mallory an diesem Tag vorgelegten Memorandum: „Die Mehrheit der Kubaner unterstützt Castro … Es gibt keine wirksame politische Opposition. Das einzige absehbare Mittel, um ihm interne Unterstützung zu nehmen, ist, mittels Enttäuschung und Unzufriedenheit aufgrund wirtschaftlicher Mängel und Elend … das Wirtschaftsleben zu schwächen … und Kuba Geld und Versorgung zu rauben, um die Nominal- und Reallöhne zu reduzieren und Hunger, Verzweiflung und den Sturz der Regierung hervorzurufen.“ Als sich die US-Ölfirmen Esso und Texaco im Juni 1960 weisungsgemäß weigerten, aus der Sowjetunion geliefertes Rohöl in ihren kubanischen Anlagen zu raffinieren, reagierte Havanna am 28. Juni mit der Enteignung aller ausländischen Öl-Unternehmen. Eisenhower ordnete daraufhin am 6. Juli 1960 ein komplettes Importverbot für kubanischen Zucker an, worauf die Regierung in Havanna am 6. August alle US-amerikanischen Industrie- und Agrarunternehmen sowie am 17. September alle US-Banken verstaatlichte. Am 23. August verschärften die USA den wirtschaftlichen Druck durch die extra­­territoriale Ausweitung ihrer Sanktionen, indem sie Ländern, die Anleihen aus sogenannten US-Auslandhilfefonds bezogen, untersagten, diese Gelder für den Import von Zucker aus Kuba zu verwenden. In einer damals viel beachteten Rede erklärte Fidel Castro am 26. September 1960 vor den Vereinten Nationen, warum die US-Konzerne und die Regierung in Washington seiner Ansicht nach den Wirtschaftskrieg gegen sein Land angezettelt hatten. „Die Maßnahmen der Revolutionären Regierung Kubas ruinierten sie nicht, das war nicht das Problem. Das wahre Problem bestand darin, dass sie auch Eigentümer des Reichtums und der Bodenschätze der meisten Völker der Welt waren. Deshalb mussten die revolutionären Aktionen Kubas bestraft werden. Strafexpeditionen jeglicher Art, bis zur Vernichtung dieser unverschämten Kerle, das war die einzig mögliche Antwort auf die Frechheit der Revolutionären Regierung“, so Castro.

Die unverschämten Kerle vernichten

Da das von Eisenhower am 19. Oktober 1960 verhängte totale Exportverbot nicht die erhoffte Wirkung erzielt hatte, griff dessen Nachfolger John F. Kennedy zu drastischeren Maßnahmen, um „die unverschämten Kerle“ zu vernichten. Eine am 17. April 1961 begonnene Invasion einer CIA-Söldnerarmee in der Schweinebucht scheiterte jedoch bereits nach 72 Stunden. Fidel Castro hatte die kubanische Revolution unmittelbar vor Beginn der Invasion zu einer sozialistischen erklärt. Kurz nach der Schlappe seiner CIA-Söldner ging Kennedy wohl auch deshalb wieder in die Offensive und setzte nach der militärischen nun wieder auf die ökonomische Aggression. Am 7. Februar 1962 untersagte der US-Präsident sämtliche Handelsbeziehungen zu Kuba. Zwei Wochen später wurde die Einfuhr von Produkten auch aus Drittländern verboten, wenn ein Rohstoff dafür aus Kuba kam. Seit Oktober 1962 dürfen Schiffe, welche die Antilleninsel anlaufen, für mindestens sechs Monate nicht in einem US-Hafen festmachen. Auch wurde es den „freien Bürgern“ der USA bei Strafe verboten, nach Kuba zu reisen. In den darauf folgenden Jahren wurden die Bestimmungen ständig weiter verschärft. Seit 1992 sind die Blockadebeschlüsse als „Cuban Democracy Act“ in einem Bundesgesetz festgeschrieben. Mit dem „Helms-Burton-Gesetz“, das Präsident Bill Clinton 1996 unterzeichnete, werden unter anderem ausländischen Bürgern und Firmen Sanktionen angedroht, wenn sie in Wirtschaftsgüter investieren, auf die US-Bürger Besitzansprüche erheben. Nach diesem Gesetz kann die Blockade außerdem nur unter der Voraussetzung ausgesetzt oder aufgehoben werden, dass in Kuba ein „Systemwechsel“ stattfindet.

Dieses Ziel bestimmt die Politik der USA bis heute. Barack Obama hatte zwar einige Lockerungen eingeleitet, vor allem aber auch die systematische Durchsetzung der Blockadeziele in Drittländern vorangetrieben. Sein Nachfolger Donald Trump unterzeichnete im Juni 2017 dann ein Dekret, das die Rückkehr zu einer Kuba-Politik anordnete, die Obama bereits als „gescheitert“ bezeichnet hatte. Ungeachtet zahlreicher Proteste im In- und Ausland kündigte Trump eine Ausweitung der völkerrechtswidrigen Blockade an. Seit seinem Amtsantritt werden die von den Vereinten Nationen Jahr für Jahr nahezu einstimmig verurteilten Sanktionen ständig weiter verschärft. Durch die Aktivierung des sogenannten Abschnitts III des Helms-Burton-Gesetzes können zum Beispiel US-Bürger vor US-Gerichten auch gegen Unternehmen und Institutionen aus Drittländern klagen, wenn diese kubanisches Eigentum nutzen, das nach der Revolution 1959 enteignet worden war. Unter Berufung auf die Blockadebestimmungen versucht die US-Regierung, das Land derzeit komplett von Treibstofflieferungen abzuschneiden, unterbindet Überweisungen ausländischer Firmen und Transaktionen von Banken. Inmitten der Corona-Pandemie verhindert Washington sogar die Lieferung von Medikamenten, Hilfsgütern und sogar von Beatmungsgeräten für Covid-19-Patienten auf der Insel. „Wir suchen ständig nach neuen Möglichkeiten, um Kuba stärker unter Druck zu setzen, indem wir dem Land Finanzierungsquellen und Devisen entziehen“, kündigte Trumps „Sonderbeauftragter für die Wiederherstellung der Demokratie in Venezuela“, Elliot Abrams, im vergangenen Jahr an. Das Ziel aller Maßnahmen der US-Regierung bestehe darin, „die kubanische Wirtschaft zu erdrosseln“, erklärte Abrams ähnlich wie 60 Jahre zuvor der US-Staatssekretär Lester D. Mallory.

Der Europäische Rat hat im November 1996 in einer Verordnung (Nr. 2271/96) zu den US-Blockadebestimmungen festgestellt: „Diese Gesetze, Verordnungen und anderen Rechtsakte verletzen durch ihre extraterritoriale Anwendung das Völkerrecht.“ Die USA setzen sich bis heute nahezu ungehindert über die Beschlüsse der Vereinten Nationen, das internationale und das Europäische Recht hinweg.

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"„Hunger und Verzweiflung hervorrufen“", UZ vom 25. September 2020



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