Vermummungsverbot

Von LM

Und wieder einmal ist die Freiheit in China bedroht. Dieses Mal durch das Vermummungsverbot, das kurz nach den überdreht gewaltsamen Protesten in Hongkong erlassen wurde.

Den 70. Jahrestag der Gründung der Volksrepublik China hatten Vermummte zum Anlass genommen, fast eine Woche lang Verwüstungen in der Stadt anzurichten, Polizisten mit Steinen und Brandbomben zu bewerfen und den Verkehr lahmzulegen. Vor allem auf Vertretungen chinesischer Unternehmen und Banken wie der staatseigenen Bank of China hatten es die Chaoten abgesehen, die unter anderem Gasmasken und Helme trugen. Solche Freiheitskämpfer gehören natürlich vor Strafverfolgung geschützt.

In Deutschland hingegen gelten Helme übrigens schon als „Schutzwaffen“ und sind auf Demonstrationen eh verboten. Eine Vermummung als Straftatbestand, das kann hierzulande bereits bei der spiegelnden Sonnenbrille und dem ins Gesicht gezogenen Schal anfangen – es könnte ja die Feststellung der Identität verhindern.

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"Vermummungsverbot", UZ vom 11. Oktober 2019



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