Berliner SPD verzögert das Volksbegehren

Enteignen per Grundgesetz?

Der Berliner Mietendeckel hatte der Kampagne „Deutsche Wohnen & Co. enteignen!“ etwas Wind aus den Segeln genommen. 2019 konnte sie sage und schreibe 77.000 Unterschriften für die „Vergesellschaftung“ von 240.000 Berliner Wohnungen in Besitz von Immobilienkonzernen einreichen. Und das mittels Volksentscheid nach Artikel 15 des Grundgesetzes (GG). Was radikal und angesichts explodierender Mietpreise in der Hauptstadt auch geboten scheint, wäre in Wirklichkeit ein Wohnungs-Großkauf durch den Senat – ein Immobiliengeschäft. Sollte das tatsächlich so durchgehen, würde der „Entschädigung“ genannte Kaufpreis letztlich wohl per Gerichtsurteil festgelegt werden. Denn die gesetzliche „Vergesellschaftung“ darf nach Artikel 15 nur gegen die Zahlung einer Entschädigung erfolgen. Und in Artikel 14 heißt es: „Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“ Die Aktivisten möchten den Berliner Senat per Volksentscheid zur Erarbeitung eines solchen Gesetzes „zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Artikel 15“ bringen, wie es im Beschlusstext der Kampagne heißt.

Umstritten ist, wie viel die Kampagne zum Mietendeckel beitrug. Manche meinen, er sei überhaupt nur eingeführt worden, um ihren Erfolg zu verhindern. Tatsache ist, dass vor allem die SPD die Prüfung der Unterschriften sowie der „Zulässigkeit“ des Volksbegehrens erheblich hinauszögerte. Mitte Juni schien der Durchbruch nah: In einem Gespräch zwischen Senat und Kampagnenvertretern war die Zulässigkeit offenbar bestätigt worden, und die Aktivisten freuten sich schon, endlich die zweite Stufe des Volksbegehrens starten zu können, für das 200.000 gültige Unterschriften zusammenkommen müssen. Dann plötzlich führten SPD-Bosse aus der Berliner Innenverwaltung Bedenken gegen den Beschlusstext an. Demnach könne „der Senat nicht per Volksbegehren zur Erarbeitung eines Gesetzes aufgefordert werden“. Die Behörde schlug deshalb alternative Formulierungen vor, die nicht nur von Seiten der Kampagne als Versuch der Verwässerung gedeutet wurden. Es geht um juristische Feinheiten. Dennoch scheint eine Einigung möglich.

Kapitalisten enteignen, indem ihnen die Betriebe mit Steuergeld abgekauft werden? Dass Artikel 15 bei der Einführung des Grundgesetzes durch die Westmächte 1949 ein Zugeständnis an die SPD gewesen sei, wie das ein taz-Kommentator vom 26. Juni sieht, mag sein. Dem Grundgesetz deshalb aber „sozialistische Inhalte“ anzudichten, ist grundfalsch. Das GG sollte durch die mit ihm einhergehende Spaltung Deutschlands gerade den Kapitalismus im Westteil zementieren. Dazu schrieb man in Artikel 15 die sozialistisch klingende Vokabel „Enteignen“ hinein, koppelte sie aber an „Entschädigung“ und entschärfte sie so. Tatsächlich enteignet und in Volkseigentum überführt wurde bereits ab 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone und in der späteren DDR. Die populistische Kampagne hingegen ist zweifellos gut für Schlagzeilen, euphorische Stimmung im „alternativen Milieu“ oder mehr Wählerstimmen für Grüne und Linke. Letzteres würde aber keinen Bruch mit, sondern die Fortsetzung der Privatisierungspolitik bedeuten – Stichwort Schul- oder S-Bahn-Privatisierung. Neu entfachte Debatten darüber, dass eigentlich alle privatisierten Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge enteignet und in die öffentliche Hand unter demokratische Kontrolle gehören, sind eine Binsenweisheit für alle, die sich in den letzten 30 Jahren verzweifelt gegen die Kommerzialisierung von immer mehr Lebensbereichen wehrten. Ob die Kampagne für neue Mitstreiter für den Kampf gegen diesen Trend hervorbringt oder Impulse für eine tatsächliche Vergesellschaftung verlorener öffentlicher Daseinsvorsorge setzt, muss sich noch zeigen. Das Grundgesetz aber müsste verbessert werden, bevor es als Hebel dafür dienen kann.

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"Enteignen per Grundgesetz?", UZ vom 17. Juli 2020



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