Flüchtlinge sind keine Arbeiter zweiter Klasse

Die Gewerkschaften des DGB formulieren Voraussetzungen, um eine erfolgreiche Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu gewährleisten. Zentral sei, dass Flüchtlinge nicht zu Beschäftigten zweiter Klasse auf dem deutschen Arbeitsmarkt werden.

„Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf Gute Arbeit, mit gleichen Löhnen für gleiche Arbeit. Abstriche sind mit den Gewerkschaften nicht zu machen – egal ob beim Mindestlohn, bei Praktika oder der Qualifizierung“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

In einer Resolution der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) heißt es zum Beispiel: „Die NGG lehnt eine Absenkung der Arbeitsstandards und der gesetzlichen Regelungen wie etwa des Mindestlohns auf Kosten der Schutzsuchenden ab. Wer aus einem totalitären System flüchten muss, darf in einem demokratischen Staat nicht erleben, dass die jeweilige Arbeit weniger wert ist. Der kurzfristige Zustrom von Arbeitskräften darf nicht zu Lohnabbau und Unterlaufen tarifvertraglicher Regelungen führen.

(…) Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sind entsprechend der gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Die zuständigen Behörden müssen verstärkt ihrer Aufsichts- und Kontrollfunktion nachkommen, um so einer möglichen Ausbeutung der Schutzsuchenden vorzubeugen.“

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach kritisierte, es werde zuwenig Geld in Aus- und Weiterbildung investiert – für Langzeitarbeitslose ebenso wie für Flüchtlinge, insbesondere im Hartz-IV-System. Es genüge auch nicht, die Assistierte Ausbildung für Flüchtlinge zu öffnen, diese Maßnahmen aber nicht zu finanzieren.

Beim Zugang zu Arbeit und Ausbildung gebe es eine Reihe von Hindernissen, deren Aufhebung wesentlich zu einer schnelleren und besseren Inte­gration beitragen würde.

„Auf die Beschäftigungserlaubnis durch die Ausländerbehörde müssen Flüchtlinge oft viel zu lange warten. Für Ausbildung ist ein sicherer Status nötig, damit geduldete Jugendliche und die Unternehmen wissen, dass die Ausbildung von drei Jahren und der Berufseinstieg auch wirklich stattfinden kann – das fordern Kirchen, genau wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, aber die Politik blockiert. Andere Flüchtlinge, die Arbeit oder eine Ausbildungsstelle finden könnten, sind nicht in der Lage sie anzutreten, weil die Wohnsitzauflagen das verbieten. Solche Regelungen sind kontraproduktiv“, kritisierte Buntenbach.

Geld für Bildung und Infrastruktur sei gut investiertes Geld: „Damit verbessern wir die Lebenssituation von Flüchtlingen ebenso wie von denjenigen, die schon länger hier leben. So verhindern wir von vorneherein soziale Verwerfungen in der Gesellschaft.“

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"Flüchtlinge sind keine Arbeiter zweiter Klasse", UZ vom 9. Oktober 2015



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