Zum Drohnenurteil des Bundesverwaltungsgerichts

Freifahrtschein zum Mord

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 25. November die Klage von drei Jemeniten zurückgewiesen, die bei US-Drohnenangriffen Angehörige verloren hatten. Damit hat es der Bundesregierung einen Freifahrtschein für Drohnenmorde gegeben. Das Gericht änderte damit ein vorheriges Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Dort entschieden die Richter vor einem Jahr, dass die Bundesregierung die Machenschaften des US-Militärs in Ramstein überprüfen muss.

Der Luftwaffenstützpunkt wird als Relaisstation genutzt, über riesige Antennen werden die Signale zur Steuerung an Kampfdrohnen im Jemen und anderen Einsatzgebieten übermittelt. Das Urteil belegt, dass der Drohnenkrieg juristisch nicht kontrollierbar ist. Auch parlamentarisch werden wir seit 2013 hinters Licht geführt: Ende 2013 hatten die Autoren Christian Fuchs und John Goetz in ihrem Buch „Geheimer Krieg“ die Funktion von Ramstein als Knoten der unbemannten Kriegführung belegt, minutiös geschildert unter anderem von ehemaligen Drohnenpiloten. Auf unsere parlamentarischen Anfragen dazu antwortete die Bundesregierung jahrelang mit überspezifischen Dementis: In Ramstein würden gar keine Drohnen starten, auch würden sie von dort nicht gesteuert. Niemand hatte dies jedoch behauptet. Mit Floskeln antwortete das Auswärtige Amt auch auf unsere Forderungen, auf dem Stützpunkt nachzusehen, ob sich das US-Militär an deutsches Recht hält. In Berlin verlässt man sich demnach auf Zusicherungen der US-Regierung, das Völkerrecht einzuhalten.

Das Urteil ist ein Freifahrtschein für weitere Drohnenmorde. Es zeigt auch, wie wichtig es ist, die Bewaffnung deutscher Drohnen in Afghanistan und Mali zu verhindern. Am 16. Dezember wollen einige führende SPD-Politiker hierzu im Bundestag ihre Zustimmung geben. Viele Mitglieder und Abgeordnete der SPD, darunter auch aus dem Bundestag, protestieren dagegen in einem Offenen Brief an die Mitglieder ihrer Bundestagsfraktion. Am Wochenende hat auch der Landesparteitag der SPD Berlin mit beeindruckenden 84 Prozent dagegen gestimmt. Die SPD-Führung muss diese Mehrheiten anerkennen und sich endgültig gegen Killerdrohnen aussprechen.

Unser Autor ist Mitglied des Deutschen Bundestages für „Die Linke“

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"Freifahrtschein zum Mord", UZ vom 4. Dezember 2020



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