Kritik am „Sondervermögen“ für die Bundeswehr wird dreist ignoriert. Rüstungskonzernchefs freuen sich

Kriegskredite widersprechen dem Grundgesetz

Die gesetzgeberische Begründung für die Verankerung des „Sondervermögens“ im Grundgesetz ist ungewohnt kurz und mit dröger Leichtigkeit formuliert. Das lässt erahnen, dass Aufrüstung und militärische Großmannssucht den Haushalt der kommenden Dekade prägen werden: „Es wird das Instrument eines Sondervermögens gewählt, weil die Finanzierungsaufgabe sehr umfangreich und von längerer Dauer sein wird. Es soll mit dieser Entscheidung das Signal gegeben werden, dass die mittel- bis langfristige Ertüchtigung der Bundeswehr auf Basis einer dauerhaft gesicherten Finanzierungsgrundlage und damit international sichtbar und glaubwürdig umgesetzt werden wird. Das Finanzierungsvolumen ist im Rahmen der Schuldenregel nicht zu realisieren.“

Die Abstimmungsergebnisse des vergangenen Freitags stehen für einen verfassungswidrigen Kahlschlag haushaltsrechtlicher Grundsätze. Die Tilgung der mit „Open-end“-Charakter hochkatapultierten Rüstungsausgaben wird an die nächste Generation weitergegeben. Das Primat der Aufrüstung verödet die ohnehin maroden Haushaltstitel für Bildung, Gesundheit, Arbeit und Soziales. Die Ausgaben der Einzelhaushalte für Bildung, Wohnen, Familie und Jugend, Umwelt und Landwirtschaft machen zusammen gerade einmal die Hälfte des Bundeswehr-Sondervermögens aus. Einen einheitlichen Bundeshaushalt, der den Kriterien der transparenten Rechnungslegung entsprechen würde, gibt es angesichts der Schatten- und Nebenhaushalte nicht mehr.

Dreist übergeht die Gesetzesbegründung für den Kriegskredit die im verfassungs- und finanzrechtlichen Diskurs vorgebrachte Kritik. Ein 100-Milliarden-Kredit ohne Tilgungsplan ist laut Professor Christian Waldhoff (Humboldt-Universität, Berlin) „verfassungsrechtlich“ „völlig inakzeptabel“. Sein Kollege Dirk Meyer (Helmut-Schmidt-Universität, Hamburg) kommt zum Ergebnis, die Errichtung des Sondervermögens bei gleichzeitiger Aussetzung der Schuldenbremse sei eine beispiellose „Durchbrechung der Verfassung (…) Zudem wird gegen die Haushaltsgrundsätze der Einheitlichkeit, Klarheit und Jährlichkeit verstoßen.“ Ingar Solty (Institut für Gesellschaftsanalyse der Rosa-Luxemburg-Stiftung) wies in der Sachverständigenanhörung im Bundestag darauf hin, dass die Kriegsberichterstattung seit dem 24. Februar ihren Teil dazu beigetragen habe, dass die Ampel-Koalition den „günstigen Zeitpunkt“ für gekommen sah, „um politische Ziele umzusetzen, die mit diesen Schrecknissen nichts zu tun haben“.

Ampel-übergreifend waren sich Koalitionäre und CDU dieses Mal einig. Zunächst wollte sich zwar der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz die Zustimmung zur Grundgesetzänderung teuer abkaufen lassen. Die CDU wollte über die Einzelverwendung der Rüstungsmilliarden in einem „Begleitgremium“ mitentscheiden dürfen. Dieses Vorhaben löste sich aber ebenso rasch in Luft auf, wie der kurz vor der Einigung zwischen Ampel und CDU von SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich in die Debatte geworfene Vorschlag, die Ampel könne auch ohne die Hilfe der CDU mit einfacher parlamentarischer Mehrheit das Sondervermögen durchsetzen. Ein bloß taktischer Luftballon. Mützenich sah das deutsche Militär in einer außergewöhnlichen „Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entziehe“ (Artikel 115 Abs. 2 GG).

Die Vorstellung einer völlig hilflosen Bundeswehr ging aber selbst den Ampelkoalitionären zu weit. Die CDU konnte ihr Vorhaben erreichen, das NATO-Beitragsziel von 2 Prozent gesetzlich zu fixieren. Im Gesetz ist nun verankert: „Wenn die Gelder für den regulären Militärhaushalt nicht zur Deckung der 2 Prozent reichen, wird der Fehlbetrag aus dem Sondervermögen ‚nach Nato-Kriterien‘ aufgestockt.“

Das gigantische Bewaffnungsprogramm spült Milliarden in die Kassen der Rüstungskonzerne, deren größte Profiteure vornehmlich weder in Deutschland noch Europa, sondern in den USA ihre Dividenden zählen werden. In der Parlamentsdebatte am 3. Juni fiel auffallend oft, es schien fast abgesprochen, der Satz: „Die Zeitenwende wird nun mit Leben gefüllt.“ Der Gebrauchswert von Waffen realisiert sich im Töten, Zerstören und Vernichten. Eine Binsenweisheit eigentlich. Für diejenigen aber, für die allein der Tauschwert von Interesse ist, sind Rüstung und Krieg ein Geschäft wie jedes andere, rentieren muss es sich nur. Dort, wo kein profitabler Tauschwert erzielt werden kann, also dort, wo es um 350.000 fehlende Kita-Plätze geht, Renten, die nicht zum Leben reichen, kaputtgesparte Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser oder um 2,8 Millionen Kinder, die in Deutschland von Armut bedroht sind, gelten Schuldenbremse und schwarze Null.

Über den Autor

Ralf Hohmann (Jahrgang 1959) ist Rechtswissenschaftler.

Nach seinen Promotionen im Bereich Jura und in Philosophie arbeitete er im Bereich der Strafverteidigung, Anwaltsfortbildung und nahm Lehraufträge an Universitäten wahr.

Er schreibt seit Mai 2019 regelmäßig für die UZ.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher laden wir Sie ein, die UZ als Wochenzeitung oder in der digitalen Vollversion 6 Wochen kostenlos und unverbindlich zu testen. Sie können danach entscheiden, ob Sie die UZ abonnieren möchten.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Kriegskredite widersprechen dem Grundgesetz", UZ vom 10. Juni 2022



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Herz.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit