Warnstreik in Leipziger Kliniken

Zeichen auf Sturm

Von Frank Lausen

Am 2. Februar traten zum Auftakt der Arbeitskampfmaßnahmen am Herzzentrum Leipzig und Helios Parkklinikum hunderte Kolleginnen und Kollegen in den Warnstreik. Bis zu 600 Beschäftigte beteiligten sich am Streik und der Demonstration vom Völkerschlachtdenkmal zum Standort der beiden Kliniken und zurück.

Seit November steht ver.di in Tarifverhandlungen für die nichtärztlichen Beschäftigten der beiden Häuser, nachdem die Entgelttarifverträge zum 31. 12. 2017 gekündigt wurden. Gefordert wird die Angleichung der Gehälter an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVÖD), was eine Steigerung um 10 bis 20 Prozent bedeuten würde. Es gab bisher drei Verhandlungsrunden, bei denen die Konzernseite einen offensichtlich fixen, aber viel zu niedrigen Betrag immer wieder neu aufteilte und so mit Taschenspielertricks versuchte, die verschiedenen Berufsgruppen und Belegschaften gegeneinander auszuspielen.

Dies wurde besonders bei dem letzten Gespräch deutlich, bei der zum ersten Mal über einen gemeinsamen Tarif für beide Häuser verhandelt wurde. Die Häuser befinden sich am selben Standort, und zwischen ihnen werden die Beschäftigten fleißig hin und her geschoben.

Die Angebote der Geschäftsführung von insgesamt 5 bis 6 Prozent für drei Jahre vor dem Hintergrund von Millionengewinnen (Herzzentrum mehr als 25 Millionen Euro 2017) auf der einen und immens gestiegener Arbeitsbelastung durch Personalkürzungen und Umstrukturierungen in den vergangenen Jahren auf der anderen Seite eine Zumutung dar. Die Kolleginnen und Kollegen zeigten deutlich, dass sie nicht gewillt sind, sich das bieten zu lassen. Sollte es bei der nächsten Verhandlungsrunde kein signifikant besseres Angebot geben, über das zu verhandeln es sich lohnt, so wird es zur Urabstimmung kommen. Ein unbefristeter Erzwingungsstreik ist damit in greifbare Nähe gerückt. Es kommt dann auf die Kampfbereitschaft der Belegschaft an, ob der TVÖD auch für Helios-Kliniken gelten wird.

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"Zeichen auf Sturm", UZ vom 15. Februar 2019



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